ROLAND Rechtsschutz informiert: „Geburtsfehler des Mediationsgesetzes …

ROLAND Rechtsschutz informiert: „Geburtsfehler des Mediationsgesetzes kann noch korrigiert werden“

15.05.2012

„Der Geburtsfehler im Mediationsgesetz kann von der Justizministerin noch korrigiert werden. Die Einführung einer Mediationskostenhilfe analog der Prozesskostenhilfe würde das Mediationsverfahren entscheidend stärken und die Gerichte so wirksam entlasten“, so Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

•   ROLAND Rechtsschutz spricht sich für Mediationskostenhilfe aus
•   Deutsche Gerichte müssen entlastet werden
•   Steigende Verfahrenskosten durch Vorstoß der Bundesjustizministerin

14. Mai 2012 - „Der Geburtsfehler im Mediationsgesetz kann von der Justizministerin noch korrigiert werden. Die Einführung einer Mediationskostenhilfe analog der Prozesskostenhilfe würde das Mediationsverfahren entscheidend stärken und die Gerichte so wirksam entlasten“, so Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Das Mediationsgesetz liegt aktuell beim Vermittlungsausschuss, weil Politiker und Richter sich weiter über die gerichtsinterne und außergerichtliche Mediation streiten.

Tatsache ist: Die deutschen Gerichte müssen entlastet werden. Nach dem aktuellen ROLAND-Rechtsreport, eine Studie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach, bringt die deutsche Bevölkerung dem eigenen Rechtssystem ein hohes Maß an Vertrauen entgegen. Die langen Verfahrensdauern an den Gerichten zählen jedoch zu den zentralen Kritikpunkten, die aus der Studie hervorgehen. So dauert ein durchschnittliches Verfahren an deutschen Gerichten etwa 17,5 Monate (Quelle: Statistisches Bundesamt; Stand: 2010). Die außergerichtliche Mediation bietet einen alternativen Weg zur Rechtsdurchsetzung, der die Gerichte entlasten und gleichzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung der streitenden Parteien führen kann.

Jetzt wurde auch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von den Bundesländern gestoppt, die eine stärkere Anhebung der Gerichtsgebühren verlangen. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht eine Erhöhung der Honorare für Rechtsanwälte und Notare vor, teilweise um mehr als 20 Prozent. Die Bundesländer haben im Gegenzug eine deutliche Erhöhung der Gerichtsgebühren gefordert. Die hierdurch in Gang gesetzte Kostenspirale würde für Prozessführende und Rechtsschutz-Versicherer eine Erhöhung der Prozesskosten in zweistelliger Prozenthöhe bedeuten.

„Zu den langen Verfahrensdauern wegen überlasteter Gerichte kommen jetzt noch höhere Gebühren und Honorare. Und wer einerseits Prozesskostenhilfe erhalten kann, aber andererseits Mediation selber bezahlen muss, der wird sich im Zweifel doch wieder für den Gerichtsprozess entscheiden. So ist hier keine Entlastung der Gerichte zu erwarten. Daher halten wir eine Mediationskostenhilfe für unerlässlich“, so Gerhard Horrion.


Kontakt:

Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Telefax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de

Pressestelle ROLAND-Gruppe
Deutz - Kalker Str. 46
50679 Köln
Webseite: www.roland-konzern.de


Über ROLAND Rechtsschutz
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit 296 Millionen Euro Beitragseinnahmen im Jahr 2011 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zum Portfolio des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.400 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.383 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 324,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 47,3 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2011).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwerte


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