Verkehrssünden im Ausland

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Verkehrssünden im Ausland

04.04.2012

Die Osterferien stehen wieder vor der Tür; viele nutzen die freien Tage für einen Trip ins Ausland. Wer mit dem eigenen PKW unterwegs ist, muss sich an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Eins gilt aber für alle Länder: Alkoholgenuss und Autofahren passen nicht zusammen. Das sollte eigentlich jedem klar sein, wird aber offensichtlich immer wieder vergessen.

03.04.2012 - Die Osterferien stehen wieder vor der Tür; viele nutzen die freien Tage für einen Trip ins Ausland. Wer mit dem eigenen PKW unterwegs ist, muss sich an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Eins gilt aber für alle Länder: Alkoholgenuss und Autofahren passen nicht zusammen. Das sollte eigentlich jedem klar sein, wird aber offensichtlich immer wieder vergessen. Deshalb wird Alkohol am Steuer in ganz Europa geahndet - auch wenn kein Unfall passiert. Viele Autofahrer glauben allerdings, dass Fahren mit bis zu 0,5 Promille in Deutschland völlig legal ist. Irrtum - sagen ARAG Experten. Denn bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Es handelt sich bereits um einen Straftatbestand. Eine Sonderregelung von 0,0 Promille gilt für Fahrer von Gefahrguttransporten, Linienbussen, Taxis und auch für Fahranfänger.

Auf Verkehrsrowdies warten im europäischen Ausland zum Teil noch härtere Strafen als in Deutschland. In Frankreich müssen Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder aber bei Alkohol am Steuer. In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Monatsgehalt fällig. In Italien hört der Spaß bei 1,5 Promille endgültig auf; hier wird sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert. ARAG Experten haben zur Orientierung folgende Tabelle zusammengestellt:

tabelle1
tabelle2
tabelle3


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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Brigitta Mehring
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