Steueränderungen 2012 - Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Ausfuhrlieferungen: Anpassung der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen durch den liefernden Unternehmer oder den Abnehmer in das Drittlandgebiet an die seit 01.07.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren.
Inkrafttreten: 01.01.2012
Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Lieferungen: Schaffung einfacher und eindeutiger Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Umwandlung der Soll-Vorschriften in Muss-Bestimmungen, generell hat der Unternehmer anhand der in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorgegebenen Belege die erforderlichen Nachweise zu führen.
Inkrafttreten: 01.01.2012
Umsatzsteuer, Istbesteuerung: Dauerhafte Einführung der Umsatzgrenze von 500.000,00 € für die Istbesteuerung über den 31.12.2011 hinaus. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit und sie werden durch Liquiditätsvorteile entlastet, indem die Umsatzsteuer erst mit Zahlung ihres Kunden ans Finanzamt abzuführen ist, die Vorsteuer aber – wie bei der Soll-Besteuerung - bereits mit Rechnungserhalt abziehbar bleibt.
Inkrafttreten: 01.01.2012
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