Steueränderungen 2012 / Betriebsaufgabe / E-Bilanz
Betriebsaufgabe - ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Die Betriebsaufgabeerklärung wird auf den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn Sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt.
ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Die Betriebsaufgabeerklärung wird auf den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn Sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt.
Inkrafttreten: Betriebsaufgabe ab dem 05.11.2011
E-Bilanz
Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für das Kalenderjahr 2012 durch Datenfernübertragung zu übermitteln, bei dem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2012/2013.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz wurde jedoch erneut um ein Jahr verschoben. Unternehmen dürfen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 noch in Papierform abgeben, d.h. erst für das Jahr 2013 und damit in 2014 muss elektronisch übermittelt werden.
Inkrafttreten: 01.01.2013
Kontakt:
Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de