Konflikte zwischen Mandanten und Anwälten: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hilft
Rechtsanwälte sind verpflichtet, im Interesse ihrer Mandanten zu handeln. Gelegentlich kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn man sich als Mandant schlecht beraten fühlt und Fehler des Anwalts vermutet. Lässt sich die Meinungsverschiedenheit nicht im direkten Gespräch mit dem Anwalt ausräumen ...
„Konflikte lassen sich durch gezielte Vermittlung zwischen den Parteien oft viel schneller und unbürokratischer lösen als durch eine Schadenersatzklage vor Gericht“, berichtet Dr. Michael Purrucker, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.
Die überregionale Schlichtungsstelle besteht seit Januar 2011 und unterstützt die betroffenen Parteien kostenfrei, außergerichtliche Lösungen zu finden. Die Schlichtungsstelle hat bereits über tausend Fälle bearbeitet und erste Konflikte konnten bereits geschlichtet werden.
Nach Ansicht Purruckers ist die genaue Begründung des Schlichtungsvorschlags einer der Schlüssel für die erfolgreiche Vermittlung zwischen zwei Konfliktparteien. Denn ein Konflikt lasse sich oft schon dadurch lösen, dass dem Mandanten der Sachverhalt durch einen kompetenten und vertrauenswürdigen Dritten erläutert werde. Und Anwälte lenkten oft ein, wenn ein anderer Jurist sie auf Versäumnisse hinweise.
Die in der Einrichtung tätigen Schlichter müssen eine Ausbildung zum Richteramt vorweisen und dürfen die letzten drei Jahre nicht als Anwalt gearbeitet haben. So garantiert die Schlichtungsstelle ihre Unabhängigkeit. Als Mandant muss man somit nicht befürchten, einen unausgewogenen Schlichtungsvorschlag zu erhalten, der sich eher an den Interessen der Anwaltschaft orientiert.
Als erste Schlichterin wurde Dr. Renate Jaeger berufen, die zuvor Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Bundesverfassungsrichterin war. Seit Januar 2011 sorgt sie als neutrale Vertrauensperson, unterstützt durch einen aus neun Personen bestehenden Beirat, dafür, dass zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 15.000 Euro schnell und unbürokratisch beigelegt werden können. „Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Seiten freiwillig und kostenlos. Beide Parteien haben die Möglichkeit, schriftlich ihre Stellungnahmen abzugeben und Beweise einzureichen“, erläutert sie. Wird der Schlichtungsvorschlag durch eine oder beide Parteien abgelehnt, kann immer noch der kompliziertere Weg eingeschlagen werden, eine Klage einzureichen.
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