Geplante Steuersenkung entlastet Niedriglohnbezieher um ca. …

Geplante Steuersenkung entlastet Niedriglohnbezieher um ca. 1,42 € im Monat

06.03.2012

Die von der Regierungskoalition beschlossene Steuersenkung wird  nach Aussagen einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums vom 07. November 2011 einen Durchschnittsverdiener um 20,00 € bis 25,00 € im Monat entlasten. Der steuerliche Grundfreibetrag soll insgesamt um rund 350,00 € erhöht werden.

06. März 2012 - Die von der Regierungskoalition beschlossene Steuersenkung wird  nach Aussagen einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums vom 07. November 2011 einen Durchschnittsverdiener um 20,00 € bis 25,00 € im Monat entlasten. Der steuerliche Grundfreibetrag soll insgesamt um rund 350,00 € erhöht werden. Davon entfallen nach Angaben der Sprecherin etwa ein Drittel auf das Jahr 2013 und zwei Drittel auf das Jahr  2014. Wie aus Koalitionskreisen ergänzend verlautete, soll der erste Schritt 126,00 € betragen und der zweite Schritt 224,00 €. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, teilt die Einschätzung des Finanzwissenschaftler Clemens Fuest, der das Ergebnis  des Koalitionstreffens als Versuch einer Gesichtswahrung für jene, die Steuersenkungen versprochen hätten, kritisiert.

„Circa 1,42 € pro Monat ist die Entlastung durch die Bundesregierung für Niedriglohnbezieher ab 2013. Sehr hohe Einkommen würde die Steuersenkung mit etwa 30,00 € monatlich begünstigen. Ein kinderloser Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 9.000,00 € würde ab 2013 im Vergleich zu heute 17,00 € weniger Steuern pro Jahr zahlen. Die monatliche Ersparnis betrüge somit 1,42  €. Bei einem Mittelstandseinkommen von 40.000,00 € wäre der Vorteil 76,00 € im Jahr, bei 250.000,00 € wären es 116,00 €“, erklärt Steuerberaterin Rau-Franz. „Es stellt sich allerdings die Frage der Gegenfinanzierung dieses „Steuergeschenks“. Was wird stattdessen und wo und in welcher Höhe dann wohl teurer werden? Oder um es mit Clemens Fuest zu sagen „davon zu sprechen, hier würden Wachstumsimpulse gesetzt, wirkt eher drollig“.“


Unternehmenskontakt:

Roland Franz & Partner
Steuerberater – Rechtsanwälte
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Zweigertstraße 28 - 30
45130 Essen

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Über Roland Franz & Partner
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen. Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.


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