Die wichtigsten Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer und …

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Die wichtigsten Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer und Möglichkeiten ihrer Vermeidung

19.03.2012

Die Bankenkrise hat gezeigt, dass Geschäftsführer mit zum Teil erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Auf der anderen Seite nimmt auch der Gesetzgeber die GmbH-Geschäftsführer stärker in die Pflicht. Der VSRW-Verlag hat eine Untersuchung vorgelegt, die die Haftungsbereiche und wichtigsten Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung aufzeigt.

Die Bankenkrise hat gezeigt, dass Geschäftsführer mit zum Teil erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Auf der anderen Seite nimmt auch der Gesetzgeber die GmbH-Geschäftsführer stärker in die Pflicht. Der VSRW-Verlag hat eine Untersuchung vorgelegt, die die Haftungsbereiche und wichtigsten Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung aufzeigt.

1. Einhaltung der Gesetze
Den Geschäftsführer einer GmbH hat bestimmte interne gesetzliche Pflichten, die sowohl die Gründungsphase der Gesellschaft, ihre werbende Tätigkeit, als auch die Krise des Unternehmens betreffen. So haftet der Geschäftsführer beispielsweise, wenn zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht und Einzahlungen auf das Stammkapital nicht (vollständig) erbracht werden. Ferner hat er bei allen unternehmerischen Entscheidungen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu beachten; für jeden schuldhaft verursachten Schaden haftet er der Gesellschaft persönlich.

2. Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnung
Bestimmte Pflichten des Geschäftsführers finden sich häufig auch in der Satzung der Gesellschaft oder in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. So gibt beispielsweise der im Gesellschaftsvertrag geregelte Unternehmensgegenstand den Rahmen für die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft und damit auch des Geschäftsführers vor.

3. Einhaltung der Regeln des Anstellungsvertrags
In Geschäftsführer-Anstellungsverträgen wird dem Geschäftsführer häufig ein bestimmtes Ressort zugewiesen. Auch bei einer solchen Ressortzuweisung verbleibt bei ihm eine Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung des Unternehmens. Seine Möglichkeiten, aktiv bestimmte Geschäfte anzugehen, sind aber begrenzt. Möglicherweise sind diese Geschäfte einem anderen Geschäftsführer zugewiesen. Missachtet er diese Aufgabenverteilung und erwächst der Gesellschaft ein Schaden, so haftet er ebenfalls.

4. Einhaltung von Weisungen der Gesellschafter
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH. Sie kann grundsätzlich unabhängig von bestimmten Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag durch Weisungen auf das operative Geschäft Einfluss nehmen. Der Geschäftsführer hat diese Weisungen zu befolgen, wenn sie nicht gegen Gesetze verstoßen.

5. Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft
Häufig werden Fehler in einem Unternehmen nicht unmittelbar von der Geschäftsleitung, sondern von den Mitarbeitern gemacht. Auch in einem solchen Fall ist der Geschäftsführer nicht vor einer Inanspruchnahme gefeit. Nach der Rechtsprechung ist er verpflichtet, auf den Aufbau und die Durchsetzung einer auf Risikovermeidung angelegten Organisation hinzuwirken.

6. Regelmäßige Kontrolle der Liquidität und Finanzlage der Gesellschaft
Den Geschäftsführer trifft eine Verpflichtung zur ständigen Beobachtung von Liquidität und Verschuldensgrad der Gesellschaft. Bei größeren Unternehmen hat er eine entsprechende Finanz- und Liquidationsplanung einzurichten und aufrechtzuerhalten.

7. Vermeidung übergroßer Risiken
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, laufend die Risiken der Gesellschaft im Blick zu haben. Er darf keine Risiken eingehen, deren Eintritt die Gesellschaft vernichten würde. Er muss Entscheidungen gründlich vorbereiten und Möglichkeiten der Risikominimierung nutzen.

8. Treuepflicht
Den Geschäftsführer treffen zudem Treue- und Loyalitätspflichten. Er hat Konflikte zwischen den Interessen der Gesellschaft und seinen eigenen Interessen offenzulegen und ist gut beraten, wenn er entsprechende Geschäfte aufseiten der GmbH nicht selbst verhandelt.

Die Untersuchung zeigt folgende Möglichkeiten zur Haftungsminimierung auf:

– Haftungsbeschränkung durch Ressortaufteilung
– Handeln auf Weisung der Gesellschafterversammlung
– Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung
– Abschluss einer D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung)

Die umfangreiche Untersuchung des VSRW-Verlags zu den Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers kann kostenlos beim Verlag per Mail an recht@vsrw.de angefordert werden. Stichwort: „Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers“


Kontakt:

VSRW-Verlag
Eva Hilger
Rolandstr. 48
53179 Bonn
E-Mail: hilger@vsrw.de


vsrw

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