AfW begrüßt Entscheidung der BaFin zum …

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AfW begrüßt Entscheidung der BaFin zum Provisionsabgabeverbot

01.03.2012

Mit der Rücknahme der beim Bundesverwaltungsgericht eingelegten Sprungrevision durch die BaFin ist nun das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtskräftig. Mit diesem Urteil wurde das Provisionsabgabeverbot als rechtswidrig eingeschätzt.

01.03.2012 - Mit der Rücknahme der beim Bundesverwaltungsgericht eingelegten Sprungrevision durch die BaFin ist nun das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtskräftig. Mit diesem Urteil wurde das Provisionsabgabeverbot als rechtswidrig eingeschätzt.

Auch wenn die BaFin damit noch nicht das Provisionsabgabeverbot als abgeschafft erklärt, sondern nur eine grundsätzliche Prüfung ankündigt und hier von einer Einzelfallentscheidung spricht, kann wohl bereits von einem Fall des Verbotes ausgegangen werden. Derzeit würde jedenfalls die BaFin nicht gegen Provisionsabgabemodelle vorgehen – so die BaFin.

Der AfW begrüßt aus mehreren Gründen diese Entwicklung:

Das Provisionsabgabeverbot verstößt gegen Europarecht, Wettbewerbsrecht und den Bestimmtheitsgrundsatz.

Das Provisionsabgabeverbot stand zudem einer Liberalisierung bei den Vergütungsmodellen im Weg. Bisher gibt es keine – wünschenswerte - Pflicht der Versicherungsgesellschaften zur alternativen Bereitstellung von Honorartarifen. Daher muss es den Versicherungsvermittlern auch möglich sein, dem Kunden eigenständig die Tarife weitestgehend zu nettorisieren. Nun ist auch für Versicherungsvermittler die letzte Hürde für eine von der Provision unabhängige Vergütung ihrer Leistung gefallen. Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Provisionsabgabe wurde im Großkunden oder Industriebereich bereits regelmäßig gelebt! Last but not least war das Provisionsabgabeverbots zuletzt eine behördlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung. Der Kaffeeröster und frühere Versicherungsvermittler Tchibo konnte ungehindert und bei Kenntnis der BaFin über Monate hinweg eine elektrische Zahnbürste für den Abschluss einer Versicherung ausloben. Einem Makler wurde das von der BaFin ausdrücklich verboten. Große Versicherungen gingen mit Pay-Back-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang. Die Kleinen hing man, die Großen ließ man laufen!“

Der AfW erwartet einen kurzfristigen Abschluss der angekündigten grundsätzlichen Prüfung der BaFin und endgültige Positionierung auch der Politik, die den Interessen der Verbraucher aber auch denen – und das sind mit Abstand die meisten – der kundenorientiert und qualifizierten Versicherungsvermittler gerecht wird.


Kontakt:

AfW - Bundesverband
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Tel.: 030 / 20 45 44 03
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Über den AfW:
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.400 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.


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