Vor Kostenfallen muss gewarnt werden
Und das aus gutem Grund. Versäumt ein Mobilfunkanbieter nämlich so eine Warnung, kann es sein, dass er auf seiner Schock-Rechnung sitzen bleibt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vor.
12.01.2012 - Und das aus gutem Grund. Versäumt ein Mobilfunkanbieter nämlich so eine Warnung, kann es sein, dass er auf seiner Schock-Rechnung sitzen bleibt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vor. In dem konkreten Fall hatte ein Kunde von seinem Mobilfunkanbieter bei der Vertragsverlängerung ein neues Handy mit einem Navigationsprogramm erworben. Was er nicht wusste: Als er dieses Programm installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Das böse Erwachen kam in Form einer Rechnung über fast 11.500 Euro. Weil der Kunde sich weigerte, diesen Betrag zu zahlen, zog das Unternehmen vor das Landgericht Kiel und bekam dort in erster Instanz Recht. Dagegen legte der Kunde Berufung ein, so dass in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Schleswig befand, der Mobilfunkanbieter habe seine Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem er dem Kunden ohne nachdrückliche Warnung ein Mobiltelefon verkaufte, das bei der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (OLG Schleswig, Az: 16 U 140/10).Kontakt:
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