Steueränderungen für Kapitalanleger 2012

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Steueränderungen für Kapitalanleger 2012

17.01.2012

Gesetzgeber und Rechtsprechung waren auch im vergangenen Jahr wieder sehr produktiv und haben für eine Fülle von Neuerungen gesorgt. Kapitalanleger, die wissen möchten, was 2012 auf sie zukommt und was es zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ ...

16. Januar 2012 - Gesetzgeber und Rechtsprechung waren auch im vergangenen Jahr wieder sehr produktiv und haben für eine Fülle von Neuerungen gesorgt. Kapitalanleger, die wissen möchten, was 2012 auf sie zukommt und was es zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen. Die Broschüre umfasst alle wesentlichen Gesetzesänderungen sowie Änderungen, die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 zu beachten sind.

Die Änderungen betreffen u. a. zahlreiche kleinere Nachbesserungen bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften. So haben Einkünfte aus Kapitalvermögen auf die Absetzbarkeit von Spenden und außergewöhnlichen Belastungen keinen Einfluss mehr. Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ab 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte der Kinder gewährt. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten der vorzeitigen Vermögensübertragung auf Kinder. Anleger, die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Immobilien erlitten haben, sollten an das Auslaufen der Übergangsregelung denken. Sie können diese Verluste nur noch bis Ende 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. Daneben treten 2012 Neuerungen bei der Vorsorge in Kraft. Bei der Riester-Rente wird ein Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Personen eingeführt. Alle steuerlich geförderten Vorsorgeverträge wie z. B. die Rürup-Rente unterliegen jetzt der erhöhten Altersgrenze von 62 Jahren. Eine Reihe wichtiger Regelungen bringt das Steuerabkommen mit der Schweiz, das gegebenenfalls 2013 in Kraft tritt. Geändert wurden auch Bestimmungen der Schenkungssteuer, beispielsweise zu Schenkungen bei Kapitalgesellschaften. Zudem wurde die Mitteilungspflicht bei der unentgeltlichen Schenkung von Kapitalanlagen erweitert.

Die Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ wurde von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin Susanne Bentz verfasst und ist im Deutschen Sparkassenverlag erschienen. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu – solange der Vorrat reicht. Anfordern können Sie die Broschüre per E-Mail bei: ulf.hausmann@ecovis.com
oder auf dem Postweg:

ECOVIS Europe AG
– Stichwort Steueränderungen 2012 –
Ernst - Reuter - Platz 10
10587 Berlin


Kontakt:

Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst - Reuter - Platz 10
10587 Berlin

Tel.: 030 / 310008 - 54
Fax: 030 / 310008 - 56
E-Mail: ulf.hausmann@ecovis.com
Webseite: www.ecovis.com

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.


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