Landgericht Mannheim zu Buy-Out-Klausel in Journalisten-Verträgen
Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 05.12.2011 (Az. 7 O 442/11) entschieden, dass die pauschale Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte an einem journalistischen Artikel unverhältnismäßig und somit rechtswidrig ist.
Geklagt hatte der Deutsche Journalisten-Verband. Er beanstandete die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verlags. Letzterer hatte gegenüber seinen freien Mitarbeitern eine Formularklausel verwendet, durch die ein Journalist sämtliche, auch zukünftige und unbestimmte Nutzungsrechte an seinen Werken abtreten musste. Die Klausel lautete wie folgt:
"Dieser Abrechnung sind die jeweiligen Belegexemplare beigefügt. Mit der Bezahlung der vorliegenden Honorarrechnung sind sämtliche Nutzungsrechte, in bekannter oder unbekannter Nutzungsart, umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten…"
Die Mannheimer Richter stuften die Klausel als unzulässig ein. Durch die zu einseitige Bestimmung würde dem Verlag sämtliche Rechte eingeräumt, monierte das Landgericht. Eine derart umfassende Lizenzgewährung ohne adäquate Gegenleistung sei unverhältnismäßig und benachteilige den Journalisten. Dieser werde als Urheber nicht angemessen an der Verwertung seines Werkes beteiligt.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zur Frage der Zulässigkeit von sogenannten Buy-Out-Verträgen bei Journalisten. Die Urteile erklären die Bestimmungen der Verlage für generell rechtswidrig.
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