Silvesterspaß statt Ärgernis: Aufgepasst beim Feuerwerk

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Silvesterspaß statt Ärgernis: Aufgepasst beim Feuerwerk

28.12.2011

Feuerwerk und Silvesterknaller gehören in Deutschland zum Neujahrsfest einfach dazu. Das bunte Spektakel kann jedoch nicht nur für festliche Stimmung sorgen, sondern auch für Schäden an Autos, Immobilien oder Personen.

28. Dezember 2011 - Feuerwerk und Silvesterknaller gehören in Deutschland zum Neujahrsfest einfach dazu. Das bunte Spektakel kann jedoch nicht nur für festliche Stimmung sorgen, sondern auch für Schäden an Autos, Immobilien oder Personen. Wer haftet und was zu beachten ist, erklärt ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.

Feuerwerk mit BAM-Prüfsiegel von lizenzierten Händlern erwerben
Privatpersonen dürfen nur Feuerwerkskörper verwenden, deren Nutzung keine behördliche Erlaubnis benötigt. Der Import von Feuerwerk – auch aus der EU – ist nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet. Feuerwerk ist in vier Gefahrenklassen unterteilt, wobei das üblicherweise an Silvester verwendete Feuerwerk wie Chinaböller, Kanonenschläge oder kleinere Raketen der Gefahrenklasse II unterliegen. Diese Feuerwerkskörper dürfen ab drei Tage vor Silvester ausschließlich an volljährige Personen verkauft und auch nur von diesen abgebrannt werden. „Der Verbraucher sollte Feuerwerk stets von entsprechend lizenzierten Händlern erwerben und auf das Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten“, rät Irvin Stahl. „Bei ‚illegalem’ oder selbst importiertem Feuerwerk ist die Gefahr hoch, sich schwer zu verletzen.“

Betroffene Personen haften unter Umständen bei Schäden und Verletzungen mit
Generell gilt: Für Schäden und Verletzungen kann der Verursacher belangt werden. Er darf die Feuerwerkskörper nur streng gemäß der Gebrauchsanleitung verwenden und muss die vom Hersteller verlangten Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Auch muss derjenige, der das Feuerwerk zündet, darauf achten, dass es an einer Stelle abgebrannt wird, an der nichts und niemand gefährdet wird. Der ROLAND-Partneranwalt erklärt: „Bei Schäden kann allerdings auch eine Mithaftung in Betracht kommen, beispielsweise für unvorsichtige Zuschauer ebenso wie Mieter oder Eigentümer, die Fenster und Türen nicht schließen.“

Private Haftpflicht-, Kfz- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf
Kommt es zu Schäden und verfügt derjenige, der sie verursacht hat, über eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der Regel – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Mithaftung des Geschädigten – hierfür auf. Voraussetzung ist, dass der Schädiger weder vorsätzlich noch sehr grob fahrlässig handelt. Andernfalls muss der Schädiger das entsprechende Geld aus eigener Tasche zahlen. „Da derjenige, der Knaller oder Raketen gezündet hat, in der Silvesternacht jedoch häufig nicht auszumachen ist, greifen normalerweise Hausrat-, Kfz- oder Gebäudeversicherung der Geschädigten“, so Rechtsanwalt Stahl. Für eigene Verletzungen des Nutzers von Feuerwerk und möglicherweise bleibende Dauerschäden kommen Kranken- und private Unfallversicherung auf.

Der ROLAND-Partneranwalt rät abschließend: „Damit das neue Jahr unbeschwert beginnt, sollte jeder, der zum Jahreswechsel mit Knallkörpern und Raketen umgeht, die oben genannten Hinweise beachten. Denn: Vorsicht ist bekanntermaßen besser als Nachsicht.“


Kontakt:

Pressestelle ROLAND-Gruppe
Deutz - Kalker Str. 46
50679 Köln
Webseite: www.roland-konzern.de

Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Telefax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de


Über ROLAND Rechtsschutz
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit 287 Millionen Euro Beitragseinnahmen im Jahr 2010 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zum Portfolio des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.250 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.323 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 304,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 38,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2010).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen
Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
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ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit &
Pflege sowie Reise & Mehrwerte

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