Mehrkosten durch BilMoG und E-Bilanz

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Mehrkosten durch BilMoG und E-Bilanz

14.12.2011

Nun dämmert es auch einem Friedrich Merz; wurde er doch kürzlich mit den Worten „Das geht wohl nicht mehr auf einen Bierdeckel“ zitiert. Das liegt wohl auch daran, dass er jetzt nicht mehr in seinem Elfenbeinturm Bundestag sitzt sondern durch praktische Erfahrung zunehmend bzw. zusehends mit der Realität konfrontiert wird.

14. Dezember 2011 - Nun dämmert es auch einem Friedrich Merz; wurde er doch kürzlich mit den Worten „Das geht wohl nicht mehr auf einen Bierdeckel“ zitiert.

Das liegt wohl auch daran, dass er jetzt nicht mehr in seinem Elfenbeinturm Bundestag sitzt sondern durch praktische Erfahrung zunehmend bzw. zusehends mit der Realität konfrontiert wird.

Vielleicht hat er aber auch bemerken müssen, was das sogenannte BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – was für ein Wort!) oder gar das neue Instrument der Finanzverwaltung, die „E-Bilanz“ in der Praxis anrichtet; Verzeihung: Bedeutet.

Ein Erklärungsversuch, der durchaus als Hilferuf verstanden werden darf und der auch die Frage „Wer soll das bezahlen?“ zum Hintergrund hat.

BilMoG, noch nie gehört? Nun gut. Wissen, worum es geht, sollte man schon. BilMoG hat die Qualität, als kreative Abkürzung zum Wort des Jahres in der Zunft der Steuerberater zu werden. Es geht um das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, das am 26.03.2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und die Erstellung der Bilanzen für das Jahr 2010 erheblich verkompliziert und verändert hat. Am Anfang stand der fromme Wunsch!

Dem BilMoG war das Ziel mit auf den Weg gegeben, das gewachsene deutsche Bilanzrecht zu einer dauerhaften und vollwertigen Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards weiter zu entwickeln. Prompt feierten es Verantwortliche und Medien nach seiner Verkündung gleich als Speerspitze der Deregulierungsbemühungen des so unendlich um uns besorgten Parlamentes.

Glücklich sollten sich insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen schätzen, denen nunmehr durch Nutzung eines modernen Bilanzrechtes der Weg zu einfacheren und kostengünstigeren Alternativen eröffnet sei.

Schließlich will sich das BilMoG als Deregulierung verstanden wissen, um Unternehmen von vermeidbaren Kosten zu entlasten.

Die Wirklichkeit sieht anders aus…

In den unendlichen Freudentaumel über BilMoG dürften sich in diesem Jahr wohl rund 450.000 deutsche GmbHs gestürzt haben, weil sie zwischenzeitlich ihre Bilanz für 2010 erarbeiten (lassen) mussten.

Das bedeutet in der Praxis:

Aufzustellen sind Handelsbilanz, Übergangsbilanz, Steuerbilanz. Die Deregulierung verdreifacht also wieder einmal den Aufwand. Ganz zu schweigen von rund 20 Stunden Mehrarbeit (Mehrkosten!) beim Steuerberater für die kleinste Bilanz einer GmbH, die dieser in gültige Bilanzregeln pressen muss.

Was ist die sogenannte „E-Bilanz“?

Bilanzierende Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Die E-Bilanz zwingt Unternehmen dazu, erhebliche Anpassungen in ihren Prozessen und ihrer Unternehmensbuchhaltung vorzunehmen. Zwar sind seitens der Finanzverwaltung viele Fragen nicht abschließend geklärt (typisch?) – z. B., in welchem Detaillierungsgrad die Daten erhoben werden müssen.

Wir raten dennoch dazu, die Umstellung schon jetzt vorzubereiten, da ansonsten die Zeit knapp werden dürfte.

Der Standpunkt der Finanzverwaltung und die gewollte „Umsetzung“ in der Praxis:

Der Entwurf eines sogenannten BMF-Schreibens (das ist eine „Auslegung“ des Bundesministers der Finanzen zur Erläuterung des Gesetzestextes) vom 31.08.2010 listet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung sowie die Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz als Mindestdaten für Gesellschaften auf, die zukünftig übermitteln werden müssen.

Die geforderten Daten sollen als einheitlicher Datensatz an das Finanzamt übertragen werden. Hierzu wurde eine Mindestgliederung entworfen, sogenannte verbindliche Taxonomie – Schemata, die sich an der Steuersensibilität ausrichten und dadurch indirekt auf verwendete Kontenpläne und Buchungsverhalten ausstrahlen werden.

Details zur geplanten Taxonomie sind auf der Homepage www.esteuer.de einsehbar.

Als einheitliches Übergangsformat wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) festgelegt werden.

Dabei handelt es sich um einen weltweit verbreiteten Standard für den elektronischen Austausch von Unternehmensdaten.

Auch dies ist einsehbar unter www.xbrl.de.

Österreich konnte bereits Erfahrungen mit der E-Bilanz sammeln. Dort wird bestätigt, dass die elektronische Bilanz nicht nur das Medium Papier durch Elektronik ersetzt sondern zu einer steuerorientierten Ausdifferenzierung bei den Daten führt, die dem Fiskus übermittelt werden müssen.

Daher sind die Vorteile für die Finanzverwaltung offensichtlich:

Sie hat nach der Umsetzung keinen Medienbruch und keinen Erfassungsaufwand mehr, bei ihr wird sich in kürzester Zeit ein riesiger Pool an elektronischen Mikrodaten aufbauen, der wiederum die Auswertungs- und Analysemöglichkeiten durch Zeit- und Betriebsvergleiche deutlich verbessert. Den Aufwand für diesen Effizienzgewinn seitens der Finanzverwaltung werden die Steuerpflichtigen tragen.Sie übernehmen umfangreiche Vorarbeiten, die derzeit das Finanzamt leistet. Die zu übermittelnden Datensätze dürften mindestens doppelt so umfangreich ausfallen wie in Österreich.

Die Stellungnahme der Verbände

Die Stellungnahme der Verbände zum Thema E-Bilanz ist durchaus differenziert. So hat die Bundessteuerberaterkammer bzw. deren Hauptgeschäftsführerin, Frau Dora Schmidt-Keßeler, dem Finanzministerium auf 166 Seiten die Bedenken der „anderen Seite“ zur Kenntnis gegeben. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK hat das Ergebnis der Testphase ausschließlich kritisch gesehen, denn…

Künftig müssen zehn mal mehr Kennziffern bereitgehalten werden.

Nach Abschluss der halbjährigen Testphase für die E-Bilanz hat sich nach Einschätzung von Robert Heller, Bereichsleiter Finanzen, Steuern beim DIHK nichts am Grundproblem des Konstrukts geändert. Der vorgesehene Datensatz für elektronisch an die Finanzämter zu übermittelnde Bilanzen gehe weit über die üblichen Anforderungen hinaus, kritisiert Heller gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

„Das kostet viel Geld – und das für jedes Jahr aufs Neue“. Mittelständische Unternehmen müssen 700 Felder mehr ausfüllen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften gefordert beanstandete Heller. Im Durchschnitt seien die Betriebe gezwungen, aus steuerlichen Gründen künftig zehn mal so viele Kennzahlen bereit zu halten wie bisher. Dabei sei vieles, was abgefragt werde, nicht per Knopfdruck zu ermitteln, sondern müsse aufwändig nachträglich eingegeben werden.

Das Ziel, Bürokratie abzubauen, werde in sein Gegenteil verkehrt.

Abschließend betrachtet muss man sagen, das ist keine Hilferuf mehr, das ist eine Bankrotterklärung; aber es hilft nicht: Beschlossen und verkündet, geltendes Gesetz, Handlungsbedarf und – Mehrkosten vorprogrammiert.

Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie uns per Telefon oder E-Mail erreichen.
Wir sind für Sie da!


Weitere Informationen über unser Unternehmen erhalten Sie im Internet unter

www.franz-partner.de



Kontakt:

Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -

Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

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