Landgericht Hamburg: Bei Baufinanzierung mit Tilgungsersatz …

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Landgericht Hamburg: Bei Baufinanzierung mit Tilgungsersatz muss Sparkasse auf vom Versicherer erhaltene Provision hinweisen

28.11.2011

Bei Darlehen mit endfälliger Tilgung, die an eine Kapital-Lebensversicherung gekoppelt werden, ist selbst unter Baufinanzierungsexperten anerkannt, dass sich dieses Finanzierungsmodell zumeist nicht lohnt.

Bei Darlehen mit endfälliger Tilgung, die an eine Kapital-Lebensversicherung gekoppelt werden, ist selbst unter Baufinanzierungsexperten anerkannt, dass sich dieses Finanzierungsmodell zumeist nicht lohnt. Sofern eine Bank einen Kunden vor Vertragsschluss nicht hinreichend zu den Besonderheiten dieser Finanzierung beraten oder bezogene Provisionen verschwiegen hat, können Schadensersatzansprüche bestehen.

In einem von der Kanzlei Dr. Ina Becker, Hamburg, vertretenen Fall hatte ein Darlehensnehmer in den 90er Jahren gleich mehrere Vertragskombinationen aus Festkredit und Kapital-Lebensversicherung auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse (Haspa) abgeschlossen. Ihm drohte wegen stetig gesunkener Überschussbeteiligungen eine erhebliche Deckungslücke bei Endfälligkeit der Darlehen.

In der mündlichen Verhandlung vertrat das Landgericht Hamburg u. a. die Auffassung des Klägers, die Sparkasse habe diesen vor Vertragsschluss über eine von der neue Leben Versicherung gezahlte Provision informieren müssen. Da zudem mögliche weitere Beratungsfehler der Sparkasse im Raum standen, schlossen die Parteien einen Vergleich.

Die Hamburger Anwältin Dr. Ina Becker, die den Vergleichsschluss erreichte, weist Darlehensnehmer auf gute Chancen hin, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung und verschwiegener Provisionen zu erlangen. So komme insbesondere auch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten einer Bank bei sogenannten Zinsdifferenzgeschäften zum Tragen, erklärt Becker.
In Altfällen droht allerdings eine endgültige Verjährung von Ansprüchen bis zum 31.12.2011, so dass umgehend anwaltlicher Rat einzuholen ist.


Kontakt:

Rechtsanwältin
Dr. Ina Becker
Hagedornstr. 22
20149 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 / 46884677
Fax: +49 (0)40 / 46884678
E-Mail: becker@kanzlei-ib.de

ra_becker

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