Fluglotsenstreik: Airlines müssen gestrandete Fluggäste nicht …

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Fluglotsenstreik: Airlines müssen gestrandete Fluggäste nicht entschädigen

08.08.2011

Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen.

8. August 2011. Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen. Was gilt, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.

Ansprüche bei Verspätung und Flugausfall
Wenn sich ein Abflug um zwei bis vier Stunden verzögert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, gestrandete Reisende mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. Ebenso muss sie notwendige Telefonate, E-Mails oder ein Fax ermöglichen. Falls erforderlich, ist auch eine Übernachtung inklusive Transfer anzubieten. Irvin Stahl, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, erklärt: „Maßgeblich für die Ansprüche betroffener Fluggäste ist die Flugstrecke: Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer greift die Regelung ab einer Verspätung von zwei Stunden, bei einer Strecke bis 3.500 Ki-lometer ab drei und bei weiteren Distanzen ab vier Stunden. Verzögert sich der Abflug mehr als fünf Stunden oder wird der Flug gestrichen, kann der Reisende auf den Flug verzichten und sich den Flugpreis erstatten lassen.“

Erstattung von Mehrkosten nur bei Verschulden der Airline
Reisende, die sich von der Airline zusätzliche Schäden erstatten lassen möchten, haben bei einem Fluglotsenstreik schlechte Karten: „Für Ausgleichszahlungen oder zusätzliche Mehrkosten, beispielsweise für das Ausweichen auf andere Transportmittel, muss die Airline aufgrund dieser ‚außergewöhnlichen Umstände’ nicht aufkommen. Da die Fluglotsen nicht direkt der Fluggesellschaft angehören, trifft die Airline keine Schuld“, so der Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht. Im Falle eines vorhersehbaren Streiks können Pauschalreisende allerdings unter Umständen ihr Geld für entgangene Urlaubstage beim Reiseveranstalter anteilig zurückfordern und häufig auch Schadenersatz für den verpatzten Urlaub geltend machen. Denn: Bei einem vorab angekündigten Streik sollte der Reiseveranstalter auf alternative Reisemöglichkeiten und andere Verkehrsmittel ausweichen. Selbstverständlich muss hier stets der konkrete Einzelfall betrachtet werden. „Da ein alternativer Transport bei Flugreisen in den meisten Fällen jedoch unzumutbar ist, sollten Urlauber kostenlos umbuchen oder die Reise stornieren“, rät Irvin Stahl.


ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
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Über ROLAND Rechtsschutz
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit 287 Millionen Euro Beitragseinnahmen im Jahr 2010 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zum Portfolio des Rechtsschutz-Spezialisten zählen sowohl Produkte für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb kön-nen sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon einholen – noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk an 2.250 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung eine geeignete Kanzlei.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln
Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz, Prozess-finanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.323 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 304,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 38,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2010).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
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