AfW gibt Stellungnahme zur FinVermV-Novellierung ab

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AfW gibt Stellungnahme zur FinVermV-Novellierung ab

07.12.2022

AfW gibt Stellungnahme zur FinVermV-Novellierung ab © AfW

Auch Finanzanlagenvermittler:innen gemäß § 34f GewO sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden im Rahmen der Anlageberatung erfragen. Damit dies zu einer gesetzlichen Pflicht wird, muss die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) überarbeitet werden. Zu dem entsprechenden Entwurf hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW nun Stellung genommen.

Der AfW begrüßt, dass der redaktionelle Fehler in der FinVermV behoben werden soll und dann auch die Finanzanlagenvermittler:innen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen.
Des Weiteren sollen Detailregelungen rund um die Sachkundeprüfungen aktualisiert werden. Hier begrüßt der AfW, dass eine im Rahmen der § 34i GewO abgelegte praktische Prüfung nun ebenfalls bei der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO anerkannt werden soll. Wir kritisieren aber, dass der neu überarbeitete Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK) der Sachkundeprüfung gleichgestellt werden soll. Dafür werden im Rahmen der Ausbildung schlicht zu wenig Kenntnisse im Bereich der Finanzanlagen vermittelt.

„Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für 34f Vermittler begrüßt der AfW. Was uns aber sehr irritiert ist die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass diese Abfrage durchschnittlich pro Kunde nur 6 Minuten dauern würde. Wir fragen uns, ob die Anforderungen und die Komplexität dieses Vorgangs der Bundesregierung wirklich bewusst sind. Zeit ist Geld und diese zusätzlichen Kosten sind ausschließlich von den Vermittlern zu tragen, die nun sogar von einem Provisionsverbot aus Brüssel bedroht werden. Das ist keine Anerkennung für die hohe Qualität der Beratungsleistung“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Bundesrat soll die Änderungen der FinVermV in seiner Sitzung am 10.02.2023 beschließen, so dass die Änderungen anschießend zeitnah in Kraft treten.

Die Stellungnahme des AfW ist hier abzurufen.

 

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin

Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

 

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