Anlegerschutz wird weiter gestärkt

Anzeige

Anlegerschutz wird weiter gestärkt

10.02.2021

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz:
„Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz.“

Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf u.a. folgende Regelungen:

  • Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger*innen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.
  • Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater*innen und Finanzanlagevermittler*innen erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger*innen berücksichtigt und geprüft wird.
  • Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
  • Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

 

 

Pressekontakt:

Pressestelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Telefon: + 49 (0) 30 18 682-4291
Fax: + 49 (0) 30 18 682-1367
E-Mail: presse@bmf.bund.de

 

Unternehmen

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Internet: www.bundesfinanzministerium.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.