Strafzinsen vermeiden – welche Alternativen gibt …

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Strafzinsen vermeiden – welche Alternativen gibt es?

16.12.2019

Strafzinsen vermeiden – welche Alternativen gibt es? © doublemk7.gmail.com/Shotshop/uniVersa

Auf Erspartes gibt es derzeit kaum noch Zinsen. Einige Banken und Sparkassen führten zudem ein neues Verwahrentgelt ein, das die Sparguthaben von Privatkunden zusätzlich belastet. Auch Strafzinsen sind kein Tabu mehr. Was tun mit dem Geld, fragt sich so mancher Anleger.


Bargeld zuhause kaum versichert
Das Vermögen daheim aufbewahren ist keine gute Lösung, sondern weckt die Begehrlichkeit von Dieben. Über die Hausratversicherung ist Bargeld zudem nur begrenzt versichert, bei den meisten Anbietern nur bis 1.500 Euro, informiert die uniVersa.

Altersvorsorge mit Garantiezins
Wer noch etwas fürs Alter tun will, für den kann eine private Rentenversicherung eine Alternative sein. Auf die klassische Variante wird aktuell ein Garantiezins von 0,9 Prozent für die gesamte Vertragsdauer gewährt – zuzüglich einer Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt und dann ebenfalls verbindlich gutgeschrieben wird.

Mehr Flexibilität bei Fondspolicen
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Anlagestrategie frei bestimmbar. Sicherheitsorientierte Anleger können beispielsweise bei der uniVersa ihr Garantieniveau zwischen 50 und 90 Prozent selbst festlegen. Zudem kann das Geld in einzelne Investmentfonds oder kostengünstige Indexfonds (ETF) investiert werden. Auch ein aktiv gemanagtes Strategiedepot ist möglich – ein Anlageausschuss achtet dann darauf, dass die Chancen und Risiken immer in dem vom Versicherten festgelegten Verhältnis stehen.

Steuerjoker bei der Auszahlung
Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, hat zum Auszahlungsbeginn verschiedene Steuervorteile. Wird eine lebenslange Rente gewählt, braucht nur der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser beispielsweise bei 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei. Wer stattdessen zu Rentenbeginn eine einmalige Kapitalabfindung wählt, braucht nur den halben Ertrag versteuern. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt.

 

Pressekontakt:

Stefan Taschner
Telefon: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de

 

Unternehmen

uniVersa
Sulzbacher Straße 1 - 7
90489 Nürnberg

Internet: www.universa.de

 

Über uniVersa

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

 

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