BVK lehnt Eckpunktepapier zur BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ab
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert Pläne zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1.1.2021, wie sie jetzt im Eckpunktepapier der Bundesministerien für Justiz und Finanzen vorgestellt wurden.
„Als ob es keine anderen Probleme gäbe, arbeitet diese Bundesregierung unverdrossen daran, weitere bürokratische Hürden für den Berufsstand aufzubauen und Doppelstrukturen bei den Industrie- und Handelskammern (IHK’n) und der BaFin zu schaffen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unter der Flagge eines angeblich besseren Verbraucherschutzes sollen Finanzanlagenvermittler zentral durch die BaFin überwacht werden. Dabei wird übersehen, dass diese überwiegend auch als Versicherungsvermittler tätig sind und bereits von den örtlichen IHK’n beaufsichtigt werden. Dies hat sich bereits seit 2007 bewährt.“
Der BVK lehnt die Aufsichtspläne der Bundesregierung für Finanzanlagenvermittler entschieden ab. Die größte Interessenvertretung der Versicherungskaufleute in Deutschland gibt zu bedenken, dass das BaFin-Aufsichtsregime für die Finanzanlagen- bzw. Versicherungsvermittler mit vielen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden wäre. Viel Zeit und Arbeit würden für die Übertragung und die Erfüllung der neuen Aufsichtsregeln der BaFin verwandt, die nicht nur für die Kundenberatung und -betreuung der Finanzanlagenvermittler wegfielen, sondern zudem für den Berufsstand mit hohen Kosten verbunden wären.
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