Noch bis 16. April die aktuellen KfW-Konditionen sichern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert neben dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims mit dem Wohneigentumsprogramm (124) auch den Neubau eines Hauses, das den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 Plus, 40 und 55 oder den eines Passivhauses erfüllt.
Außerdem wird die energieeffiziente Sanierung von Altbauten, von der Dämmung, den neuen Fenstern bis hin zur kompletten Sanierung, gefördert. Bei den hierfür von der KfW angebotenen Programmen „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ treten ab dem 17. April 2018 Neuerungen in Kraft.
- Die bisher angebotene Sollzinsbindung von 20 Jahren im Programm Energieeffizient Bauen (153) entfällt komplett. Somit bietet die KfW ab 17.04.2018 nur noch eine einheitliche Sollzinsbindung von 10 Jahren in den oben genannten Programmen an.
- Die Bereitstellungszinsfreie Zeit wird bei den Programmen Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren (151/152) von bisher 12 Monaten auf sechs Monate verkürzt. Somit fällt ab dem siebten Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro Monat an.
- Auch die bisher kostenfreie Sondertilgungsoption wird restlos gestrichen. Die Darlehen können somit nur noch nach Zustimmung durch die KfW und Zahlung einer individuellen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig, d.h. innerhalb der Sollzinsbindung, getilgt werden.
Die KfW sagt für alle bis 16. April 2018 bei ihr eingegangenen Anträge eine Förderung nach den alten Produktbedingungen zu. Wenn Sie also noch von den alten Konditionen der KfW profitieren wollen, sollten Sie sich schnellstmöglich von Ihrem Baugeld Spezialisten vor Ort beraten lassen und einen Darlehensantrag stellen.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie nicht direkt bei der KfW einen Antrag stellen können, sondern dies nur über Kreditinstitute möglich ist. Ihr Baugeld Spezialist vor Ort berät und unterstützt Sie selbstverständlich gerne hierbei!
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Martin Amberg
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