Bafin-Aufsicht für Investmentvermittler nach §34f: Blinder …

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Bafin-Aufsicht für Investmentvermittler nach §34f: Blinder Aktionismus am falschen Fleck

01.03.2018

Die geplante Aufsicht für Makler, die Finanzanlagen vermitteln, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird zu mehr finanziellem Aufwand und zeitraubender Bürokratie führen. „Eine strenge Aufsicht für Finanzdienstleister ist durchaus im Sinne der Kunden. Aber das jetzt gültige Zulassungs- und Aufsichtsverfahren durch die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter wurde erst im Jahr 2013 eingeführt.

Es nun nach gerade mal fünf Jahren wieder über den Haufen zu werfen, ist Aktionismus, der unter den Maklern wenig Verständnis findet“, warnt Guntram Schloß, Vorstandsvorsitzender der Apella AG. Er weist aber zugleich einen Ausweg für Makler, die diesem Aufwand aus dem Wege gehen wollen. „Sie können sich einem Haftungsdach, zum Beispiel der Apella WertpapierService GmbH, anschließen. Solche Haftungsdächer werden von der Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht. Die angeschlossenen Vermittler müssen aber selbst nicht den Aufwand dieser Regulierung tragen.“ Außerdem übernehmen Haftungsdächer für Makler die Haftung, den Kundenschutz über höhere Deckung in der Versicherungsleistung, Konzeptbetreuung und gewährleisten Produktvielfalt für Makler.

Die Änderung der Aufsicht für Makler mit einer Genehmigung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ist auf Seite 135 des Koalitionsvertrages der anstehenden Großen Koalition vorgesehen. Zwar lässt sich im Augenblick nicht abschätzen, ob dieses Projekt tatsächlich von der nächsten Regierung umgesetzt wird. „Erfahrungsgemäß bleiben immer einige Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf der Strecke. Aber Makler sollten darauf nicht blind vertrauen und sich wappnen“, warnt Schloß. So würde nicht nur aus dem Wechsel der Aufsicht einmaliger Aufwand entstehen, sondern es droht eine Doppelaufsicht für alle, die sowohl auf der Grundlage des 34d und 34f arbeiten, also Versicherungen und Fonds vermitteln. „Mit dem Anschluss an ein Haftungsdach geht ein Makler nicht nur diesem Doppelaufwand aus dem Wege, sondern bekommt ein ganzes Leistungspaket, das seine Arbeit erleichtert“, fügt der Apella-Vorstand hinzu.

 

Pressekontakt:

Pressestelle
Telefon: 0395 – 571 909 0
E-Mail: info@apella.de

 

Unternehmen

Apella AG
Friedrich-Engels-Ring 50
17033 Neubrandenburg

Internet: www.apella.de

 

Über Apella AG

Der 1993 gegründete Maklerpool betreut rund 4.000 angeschlossene Berater und verwaltet im Bereich Investmentfonds knapp 850 Millionen Euro.

 

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