AfW begrüßt geplantes Verkaufsverbot von Finanzdienstleistungen …

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AfW begrüßt geplantes Verkaufsverbot von Finanzdienstleistungen bei Kaffeefahrten

19.01.2018

AfW begrüßt geplantes Verkaufsverbot von Finanzdienstleistungen bei Kaffeefahrten

Der Bundesrat hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe vorgelegt, dem noch der Bundestag zustimmen muss. Gemeint sind in erster Linie unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind.


Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die umgangssprachlich Kaffeefahrten genannt werden und gewerberechtlich als sogenannte "Wanderlager" eingestuft werden. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Zunehmend werden in dem Sektor auch Finanzdienstleistungen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben – so die Gesetzesbegründung des Bundesrates.

 

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW

Neben einem Vertriebsverbot u.a. von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten ist nun auch ein Verbot des Vertriebs von Finanzdienstleistungsprodukten vorgesehen. Finanzdienstleistungen sollen wegen der großen Anlockwirkung und der erheblichen finanziellen Gefahren nicht mehr auf Kaffeefahrten vertrieben werden dürfen.

AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Ackerstr. 3
10115 Berlin

Internet: www.afw-verband.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.

 

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