MiFID II: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW legt …

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MiFID II: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW legt deutsche Übersetzung der ESMA - Q&A’s vor

19.12.2017

MiFID II: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW legt deutsche Übersetzung der ESMA - Q&A’s vor

Norman Wirth

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat für seine Mitglieder, Fördermitglieder, aber auch für die gesamte betroffene Branche den ausschließlich in englischer Sprache vorliegenden Text der Q&A’s (Fragen und Antworten) der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA übersetzen und von Fachanwalt Daniel Berger, Wirth-Rechtsanwälte, redigieren lassen und stellt diesen nun frei zugänglich zur Verfügung.

Zu finden ist dieser Text auf der Webseite des Bundesverband www.afw-verband.de bzw. direkt auf Q&A der ESMA zu MiFIR und MiFID II

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstandes des Verbandes dazu: „Leider hat die ESMA dieses wichtige Dokument bisher ausschließlich in englischer Sprache herausgebracht. Wir halten das für äußerst irritierend, insbesondere in Zeiten der Brexit-Verhandlungen. Eine offizielle Übersetzung in die weiteren Amtssprachen der EU ist dringend angebracht. Deutschland sollte sich dafür stark machen. Denn es kommt bei der Umsetzung der neuen Regularien auf jedes Detail an. Da kann schon ein geringes Missverständnis ganz erhebliche Auswirkungen haben. Wir erleben das ja gerade bei der BaFin und der Frage des drohenden Provisionsverbotes durch die Hintertür im Bereich der Vermittlung von Finanzanlagen. Wir gehen davon aus, dass wir mit unserer Übersetzung der Branche bei der an sich schon äußerst komplizierten Umsetzung der Regularien helfen können.“
 

Die Mitglieder des Bundesverband Finanzdienstleistung wurden bereits am 18.12. mit folgendem Text informiert:
 

Liebe Mitglieder und Fördermitglieder,

der Tag des Inkrafttretens der MiFIR und der MiFID II–Vorschriften in Deutschland für die betroffenen Unternehmen rückt näher: 3.1.2018.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat zu vielen unklaren Punkten über verschiedene Geltungsbereiche Stellung bezogen und Anwendungshinweise vorgelegt. Leider ausschließlich in englischer Sprache. Wir halten das für äußerst irritierend, insbesondere in Zeiten der Brexit-Verhandlungen und unter dem Gesichtspunkt, dass das wichtigste Land für die EU ganz offensichtlich Deutschland ist. 

Der AfW hat im dringenden Interesse der betroffenen Unternehmen, der Vermittler und der ganzen Branche eine Übersetzung des für die weitere Umsetzung von MiFID II äußerst relevanten Textes erstellen lassen. Der Text wurde sodann durch den auf MiFID II spezialisierten Fachanwalt Daniel Berger von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte geprüft und bearbeitet.
 

 

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