Bürokratie-Wahnsinn – das Fass läuft über!
Das Zitat eines Vertreters der Aufsicht bringt es auf den Punkt: „Um alle MiFID II-Regulierungen und Auslegungen zu lesen, bräuchte man ein Leben lang und trotzdem bleiben bei der Umsetzung tausende Rechtsfragen offen.“
Zeit für Kunden & Portfoliomanagement und nicht überbordende Bürokratie
Wann hört dieser Dokumentations-Wahn endlich auf? Unabhängige Vermögensverwalter brauchen endlich wieder Zeit für ihre Kunden sowie das Portfoliomanagement und nicht diesen europäisch übergestülpten, überbordenden Bürokratismus! Viele Gesetze, Vorgaben und Antwortschreiben der Aufsicht sind „Dank“ der unzähligen Verweise auf irgendwelche europäischen Richtlinien etc. selbst für Fachleute nicht mehr vernünftig lesbar, geschweige denn aufgrund der oben zitierten offenen Fragen rechtssicher umsetzbar.
Anleger & Vermögensverwalter sind erwachsen & mündig
Es gilt die Grundsätze Proportionalität und Subsidiarität zu leben. Sowohl die Anleger als auch die Vermögensverwalter sind erwachsene und mündige Bürger! Mandant und Dienstleister sollten zum Beispiel gemeinsam selbst entscheiden dürfen, ob ein Gespräch protokolliert oder aufgezeichnet wird und es dem Kunden überlassen, welche Daten er wann preisgeben möchte. Sofern nachvollziehbare Mindeststandards eingehalten werden, sollte der Unternehmer selbst entscheiden dürfen, wann und wie er zum Beispiel die Geschäftsführung erweitert, ob er sein Eigenkapital verändert, wann und aus welchem Anlass er Mitarbeiterkredite zur Mitarbeiterbindung einsetzt und nicht jedes Mal die Aufsicht um Zustimmung bitten müssen.
Der erwachsene und mündige Unternehmer wurde verständlicherweise im Rahmen seiner Gründung einer Vermögensverwaltung schon umfassend geprüft. Dies gilt sowohl für seine fachliche Eignung als auch seine persönliche Zuverlässigkeit und das notwendige Eigenkapital. Im Weiteren liegt eine ebenfalls eingängige, fortlaufende Überwachung alleine schon durch die Monatsausweise an die Aufsicht und insbesondere die Jahresabschlussprüfung sowie die regelmäßigen Prüfungen der Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß Wertpapierhandelsgesetz vor.
Dokumentationspflichten überfordern schon heute Dienstleister & Kunden…
Ein Privatanleger, welcher heute eine Vermögensverwaltung in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel eine zweistellige Anzahl an Formularen lesen, verstehen und unterzeichnen – und ständig kommen weitere Vorschriften hinzu. Unabhängig von den Formularen für den Anleger sprechen wir auf Seiten des Vermögensverwalters beispielsweise von Organisationshandbüchern die mehrere Hundert Gliederungsunterpunkte enthalten und viele Ordner umfassen, einer Vielzahl zu erstellender Berichte rund um Compliance, Interne Revision, Geldwäsche, Beschwerdemanagement, Datenschutz und es gilt das Mitarbeiter- sowie Beschwerderegister zu führen, Vergütungsgrundsätze und – verfahren zu dokumentieren sowie offen zu legen, Monatsausweise zu erstellen, das Zuwendungs- sowie das Zuwendungsverwendungsverzeichnis zu pflegen. Nicht zu vergessen die gegebenenfalls zu erstellenden Beratungsprotokolle sowie die auszuhändigenden Produktinformationsblätter (PIB) bzw. Key Information Document (KID) bzw. Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIPs) sowie die Durchführung und Dokumentation der Geeignetheits- bzw. Angemessenheitsprüfung.