MiFID II und die Auswirkungen auf Vermögensverwalter: Starker Partner als Stabilisierungsfaktor
Bald ist es soweit: Ab dem 3. Januar 2018 finden die MiFID II (Markets in Financial In struments Directive) Regulierung der Finanzmärkte und die Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) offiziell in Deutschland Anwendung. Ein hergehend zur komplexen Regulation werden sich sowohl Beratungsablauf wie auch ganze Geschäftsprozesse von Vermögensverwaltern nachhaltig verändern.
Zumeist wird dies deutlich mehr Aufwand für Anlageberater mit Erlaubnis nach § 32 KWG mit sich bringen. Mehr denn je gilt es, das eigene Geschäftsmodell als auch bestehende Prozesse zu analysieren und die eigene Unternehmung wirtschaftlich stabil wie rund um MiFID-konform aufzustellen.
Freie Anlageberater, die in Deutschland eigenständig Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte ausüben wollen, benötigen hierzu prinzipiell eine schriftliche Genehmigung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Lizenz erhalten Finanzexperten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter Einhaltung vielzähliger
Voraussetzungen. Noch dazu unterliegen bankenunabhängige Vermögensverwalter nach § 32 KWG der regelmäßigen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden. War bekanntermaßen dieser Aufwand bereits in der Vergangenheit insbesondere für kleinere und mittelständische Finanzdienstleister äußerst anspruchsvoll, verändert das überarbeitete Regelwerk MiFID II ab kommendem Jahr die Welt der Vermögensverwalter nochmals nachdrücklich.
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