Bürgschaften und Beteiligungen – Beratertag bei …

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Bürgschaften und Beteiligungen – Beratertag bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz am 14. September 2017 in Mainz

30.08.2017

Keine Existenzgründung oder Investition sollte scheitern, weil zur Umsetzung guter Ideen das nötige Kapital fehlt. Interessierte sowie Kreditinstitute und freie Berater können sich am 14. September 2017 bei der Bürgschaftsbank in der Rheinstraße 4 H in Mainz über Fördermöglichkeiten informieren sowie Investitionsvorhaben und Gründungsabsichten vorstellen.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH unterstützt Unternehmen und Gründungswillige mit Bürgschaften bis zu 1,25 Millionen Euro bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich tragfähigen Vorhaben. Darüber hinaus stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH kleinen und mittleren Unternehmen Eigenkapital in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Um Anmeldung zu einem individuellen Termin (Dauer etwa eine Stunde) unter der Telefonnummer 06131 62915-65 oder per E-Mail an info@bb-rlp.de wird gebeten. Weitere Informationen zum Beratertag und zum Förderangebot der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-rlp.de verfügbar.

 

Pressekontakt:

Birgit Szöcs
Telefon: 06131 62915-60
Fax: 06131 62915-99
E-Mail: birgit.szoecs@bb-rlp.de

 

Unternehmen

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Rheinstraße 4 H
55116 Mainz

Internet: www.bb-rlp.de

 

Über Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH ist eine Selbsthilfeeinrichtung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Seit dem 2. November 2011 sind die Aktivitäten der früheren Kreditgarantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) und das bis dahin von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betreute öffentlich rückverbürgte Bürgschaftsgeschäft bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zusammengefasst. Sie stellt Sicherheiten zugunsten von Banken, die betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben von Kunden mangels ausreichender Sicherheiten nicht begleiten können. Die maximale Höhe der Bürgschaft pro Kunde beträgt bis zu 1,25 Millionen Euro.

 

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