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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Verhaltenes Echo bei Pensionskassen (Umfrage) - Nur ein Drittel plant Tarife ohne Garantien

03.07.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Verhaltenes Echo bei Pensionskassen (Umfrage) - Nur ein Drittel plant Tarife ohne Garantien © Willis Towers Watson

Dr. Reiner Schwinger_Willis Towers Watson

• Europäische Regulierung, BaFin-Vorgaben und Niedrigzinsumfeld sind größere Baustellen • Neues Gesetz beseitigt nicht die durch die Regulierung bedingten Stolpersteine und bietet daher für Unternehmen mit bestehender bAV wenig Motivation für Veränderung • Umfrage von Willis Towers Watson

Pensionskassenvertreter stehen dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eher zurückhaltend gegenüber. Dies zeigt eine Umfrage von Willis Towers Watson unter 23 Pensionskassen mit einer Bilanzsumme von insgesamt mehr als 36 Mrd. Euro. Nur gut ein Fünftel (22 Prozent) sehen es als eine wichtige strategische Herausforderung. Knapp ein Viertel (24 Prozent) halten es für eine Chance für ihre eigene Einrichtung der bAV, während fast zwei Drittel (62 Prozent) darin weder eine Chance noch ein Risiko sehen. Die Hälfte (52 Prozent) erwartet keine Auswirkungen des Gesetzes für die eigene Einrichtung. Nur ein Drittel plant, konkret einen Tarif ohne Garantien einzuführen, während knapp die Hälfte (43 Prozent) diese Möglichkeit, die erst durch das BRSG in Deutschland neu eingeführt werden wird, explizit ablehnen.

„Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern noch gar keine bAV zur Verfügung stellen, bietet das Gesetz, das am 7. Juli auf der Agenda des Bundesrats steht, positive Impulse. Hingegen holt es die Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, noch nicht so recht ab“, berichtet Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson. „Dies hat sich bereits in einer Umfrage unter Unternehmen im März gezeigt – und die Aussagen der Pensionskassen, die ja eine bestehende bAV für einzelne Unternehmen oder für Branchen durchführen, bestätigen dieses Bild“, so Schwinger. „Die Durchschlagskraft des neuen Gesetzes wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt mit dessen heute noch vorhandenen Widersprüchlichkeiten umzugehen und inwieweit die Tarifparteien auf das neue Angebot einsteigen.“

Regulierung und Niedrigzins als wichtigste Herausforderungen

Der Umfrage nach bereiten europäische Regulierungsanforderungen den Pensionskassen deutlich mehr Kopfzerbrechen als die bAV-Reform. „Die Debatte um Solvency II in der bAV ist zwar vom Tisch, aber das lange und mühevolle Ringen um eine sachgerechte Regulierung – und damit auch die Sorge vor neuen überzogenen Regulierungsinitiativen – bleibt allen Einrichtungen der bAV sicher noch lange in unguter Erinnerung“, vermutet Schwinger. Auch die eng gefassten nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit Blick auf Berichtswesen und Stresstests machen den Pensionskassen mehr zu schaffen. Bei den jüngsten BaFin-Stresstests waren acht der 123 getesteten Pensionskassen durchgefallen.

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