SolarWorld AG meldet Folgeinsolvenz an
Die SolarWorld AG aus Bonn hat heute Abend mitgeteilt, dass der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht stellen wird. Damit muss das im Jahr 2013 verabschiedete Restrukturierungskonzept als gescheitert angesehen werden.
Die seinerzeitige Restrukturierung, die erhebliche Einschnitte für Aktionäre und Anleihegläubiger darstellte, war erforderlich geworden, weil es dem Unternehmen nicht möglich war, sich in dem internationalen Preiswettbewerb mit seinen Produkten zu behaupten. Auch aktuell führt das Unternehmen voranschreitende Preisverwerfungen als Grund für die Folgeinsolvenz an.
In dem nunmehr zweiten Insolvenzverfahren, das auf identische strukturelle Probleme gestützt wird, wird es umso schwerer fallen, eine Restrukturierung erfolgreich umzusetzen. Ob dies überhaupt noch versucht wird, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. „Sicher dürfte bereits jetzt sein, dass die hiervon betroffenen Investoren den Vorstellungen des Vorstandsvorsitzenden Frank Asbeck umso kritischer gegenüber stehen werden“, schätzt Rechtsanwalt Daniel Vos von der Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS die Lage ein.
Insbesondere wird sich die Unternehmensleitung fragen lassen müssen, ob und gegebenenfalls seit wann die nunmehr zutage getretene Entwicklung absehbar oder erkennbar war. Zwar berichtete das Unternehmen bereits im Oktober 2016, dass die Prognosen für den Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern voraussichtlich nicht erreicht würden. Die Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG zeigte der Vorstand aber erst im März 2017 an.
Angesichts dessen erscheint es nicht abwegig, dass die Veröffentlichung kursbeeinflussender Umstände bereits in der Vergangenheit versäumt wurde. In diesem Falle bestünde die Möglichkeit, dass sich Unternehmensorgane gegenüber Investoren schadensersatzpflichtig gemacht haben, die noch auf eine realistische Restrukturierung vertrauten.
Folgende Wertpapiere der SolarWorld AG werden gehandelt:
· Aktie SolarWorld ISIN DE000A1YCMM2 WKN A1YCMM
· Anleihe SolarWorld 0,000% 2/2019 ISIN DE000A1YCN14 WKN A1YCN1
· Anleihe SolarWorld 0,000% 2/2019 ISIN DE000A1YDDX6 WKN A1YDDX
Ob hierfür Ansatzpunkte für solche Pflichtverletzungen vorliegen und konkret nachzuweisen sind, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen. „Wir werden dies aufmerksam analysieren und betroffene Investoren von Aktien und Anleihen über hieraus resultierende Haftungsansprüche und Handlungsmöglichkeiten zu unterrichten“, kündigt Rechtsanwalt Vos von MÜLLER SEIDEL VOS an. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, sich für den Newsletter-Service der Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS auf deren Internetseite oder unter der E-Mail-Adresse info@müllerseidelvos.de zu registrieren.
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