SolarWorld AG meldet Folgeinsolvenz an

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SolarWorld AG meldet Folgeinsolvenz an

11.05.2017

Die SolarWorld AG aus Bonn hat heute Abend mitgeteilt, dass der Vorstand unverzüglich einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht stellen wird. Damit muss das im Jahr 2013 verabschiedete Restrukturierungskonzept als gescheitert angesehen werden.

Die seinerzeitige Restrukturierung, die erhebliche Einschnitte für Aktionäre und Anleihegläubiger darstellte, war erforderlich geworden, weil es dem Unternehmen nicht möglich war, sich in dem internationalen Preiswettbewerb mit seinen Produkten zu behaupten. Auch aktuell führt das Unternehmen voranschreitende Preisverwerfungen als Grund für die Folgeinsolvenz an.

In dem nunmehr zweiten Insolvenzverfahren, das auf identische strukturelle Probleme gestützt wird, wird es umso schwerer fallen, eine Restrukturierung erfolgreich umzusetzen. Ob dies überhaupt noch versucht wird, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. „Sicher dürfte bereits jetzt sein, dass die hiervon betroffenen Investoren den Vorstellungen des Vorstandsvorsitzenden Frank Asbeck umso kritischer gegenüber stehen werden“, schätzt Rechtsanwalt Daniel Vos von der Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS die Lage ein.

Insbesondere wird sich die Unternehmensleitung fragen lassen müssen, ob und gegebenenfalls seit wann die nunmehr zutage getretene Entwicklung absehbar oder erkennbar war. Zwar berichtete das Unternehmen bereits im Oktober 2016, dass die Prognosen für den Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern voraussichtlich nicht erreicht würden. Die Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG zeigte der Vorstand aber erst im März 2017 an.

Angesichts dessen erscheint es nicht abwegig, dass die Veröffentlichung kursbeeinflussender Umstände bereits in der Vergangenheit versäumt wurde. In diesem Falle bestünde die Möglichkeit, dass sich Unternehmensorgane gegenüber Investoren schadensersatzpflichtig gemacht haben, die noch auf eine realistische Restrukturierung vertrauten.

Folgende Wertpapiere der SolarWorld AG werden gehandelt:

· Aktie        SolarWorld                             ISIN DE000A1YCMM2     WKN A1YCMM

· Anleihe    SolarWorld 0,000% 2/2019       ISIN DE000A1YCN14       WKN A1YCN1

· Anleihe    SolarWorld 0,000% 2/2019       ISIN DE000A1YDDX6       WKN A1YDDX

Ob hierfür Ansatzpunkte für solche Pflichtverletzungen vorliegen und konkret nachzuweisen sind, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen. „Wir werden dies aufmerksam analysieren und betroffene Investoren von Aktien und Anleihen über hieraus resultierende Haftungsansprüche und Handlungsmöglichkeiten zu unterrichten“, kündigt Rechtsanwalt Vos von MÜLLER SEIDEL VOS an. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, sich für den Newsletter-Service der Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS auf deren Internetseite oder unter der E-Mail-Adresse info@müllerseidelvos.de zu registrieren.

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Daniel Vos
Telefon: 0151/1037 5484
E-Mail: vos@muellerseidelvos.de

 

Unternehmen

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartG mbB
Breite Straße 147-151
50667 Köln

Internet: www.muellerseidelvos.de

 

Über MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartG mbB

MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ver-fügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Sozietät berät und vertritt bundesweit Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen die Partner der Sozietät in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen wahr.

 

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