Erbschaftsteuerbefreiung setzt Selbstnutzung voraus

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Erbschaftsteuerbefreiung setzt Selbstnutzung voraus

01.03.2017

Wird eine Wohnung auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen vererbt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer setzt aber voraus, dass die Immobilie vom Erben weiterhin selbst bewohnt wird. Erbschaftsteuer fällt hingegen dann an, wenn nicht der Erbe die Immobilie weiter bewohnt, sondern ausschließlich ein anderes Familienmitglied.

Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit seiner Entscheidung vom 05.10.2016 – Az. II R 32/15 – diese Rechtsauffassung bestätigt.

Im Urteilsfall war das Kind Alleinerbe nach dem verstorbenen Vater. Die Mutter war testamentarisch Erbin der Wohnung, hatte die Erbschaft jedoch ausgeschlagen. Wie bisher nutzte sie die Wohnung allein weiter. Dies akzeptierten weder der BFH noch die Vorinstanzen als Eigennutzung des Kindes und belegten dessen Anteil an der Wohnung mit einer Erbschaftsteuer.

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass es der Schutz des familiären Lebensraums gebiete, die Steuerbefreiung davon abhängig zu machen, dass das Kind das Familienheim auch tatsächlich selbst bewohnt. Nach der Gesetzesbegründung sei außerdem ausdrücklich ein Verkauf, eine Vermietung oder ein längerer Leerstand genannt, der eine Steuerbefreiung ausschließe. Auch eine unentgeltliche Überlassung der Immobilie an Dritte erfülle nicht den Gesetzeszweck. Selbst wenn es sich dabei um nahe Angehörige handele, läge eine tatsächliche Eigennutzung der Wohnung nicht vor. Die gelegentliche Mitbenutzung von Räumlichkeiten der Wohnung zur Übernachtung genüge den Gesetzesvorschriften nicht.

 

Pressekontakt:

Rebecca Roesger
Telefon: 0711 662-724461
Fax: 0711 662-824461
E-Mail: rebecca.roesger@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

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