HANSA-Fachtagungen: Fachreferenten informieren über MiFID II und Investmentsteuerreform
Mit MiFID II und der für 2018 geplanten Investmentsteuerreform standen zwei regulatorische Großprojekte der Finanzdienstleistungsbranche im Fokus der ersten HANSA-Fachtagung am vergangenen Montag im Hamburger Park-Hyatt-Hotel.
Die mit mehr als 60 Gästen komplett ausgebuchte Tagung bildete den Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe der Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit weiteren Terminen in München sowie Köln. Da beide Termine ebenfalls bereits ausgebucht sind, ist eine zusätzliche Fachtagung am 3. Februar 2017 in Frankfurt geplant.
„Die vonseiten des Gesetzgebers formulierten regulatorischen Anforderungen haben wesentlichen Einfluss auf Ihr und unser tägliches Geschäft. Wir haben mit Herrn Dr. Christian Waigel und Herrn Olaf J. Mielke zwei ausgewiesene Experten eingeladen, die Ihnen nicht nur die rechtlichen Aspekte der Regulierung erläutern, sondern auch konkret auf die Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell eingehen werden“, begrüßten Dr. Jörg W. Stotz, Geschäftsführer Service-KVG Financial Assets, und Boris Wetzk, Leiter Sales & Relationship Management Financial Assets, das Fachpublikum aus den Bereichen Asset Management, Vermögensverwaltung und Private Banking.
Im ersten Teil der Veranstaltung informierte Dr. Christian Waigel von der Waigel Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft MBB in München über den aktuellen Stand der Regulierung im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Dazu hatte das Bundesfinanzministerium Anfang Oktober einen Referentenentwurf für das Finanzmarktnovellierungsgesetz präsentiert, der die Umsetzung in nationales Recht erläutert. Waigel sieht in der bevorstehenden Regulierung, die ab dem 3. Januar 2018 verbindlich anzuwenden ist, eine Bedrohung für die Geschäftsmodelle der Anlageberater und Vermögensverwalter.
In seinem Vortrag erläuterte er dazu unter anderem die Änderungen in der Anlageberatung, das Provisionsverbot in der Vermögensverwaltung sowie die neuen Regelungen hinsichtlich der Product Governance. Eine besondere Herausforderung stellt seiner Ansicht nach auch der Zielmarktabgleich dar. Neben den Anbietern von Investmentprodukten unterlägen auch die Finanzdienstleister, die diese Produkte an Kunden vertreiben, den Product-Governance-Pflichten. Hier gelte es jedoch noch zahlreiche Fragen im Hinblick darauf zu klären, wie die Anforderungen der Finanzmarktrichtlinie künftig von den Marktteilnehmern in der Praxis umzusetzen sind.