Vermittler werden bis zu 75% gefördert
Aus dem „Meister-BAföG“ ist das „Aufstiegs-BAföG“ geworden und damit gehen deutliche Verbesserungen der Weiterbildungsförderung auch für Vermittler einher. Seit dem 01.08.2016 ist das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dadurch können Vermittler für ihre Fortbildung (zum Beispiel zum Fachwirt für Finanzberatung IHK) in den Genuss gestiegener Förderquoten kommen.
Neben zahlreichen Verbesserungen rund um die Anerkennung von Maßnahmen, stechen zwei Förderpunkte heraus:
- Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 40%
- Darlehenserlass bei Prüfungsbestehen: 40%
„Bei unserem Dauerbrenner Fachwirt für Finanzberatung (IHK) sieht das so aus: alle Bestandteile addieren sich zu einer Förderquote von 75%. Ganz legal. 64% sind echter Zuschuss, der Rest Steuervorteile durch die Absetzbarkeit des Eigenanteils. Das ist doch mal ein Wort! Und schlägt bei unseren Teilnehmern auch schon ein wie eine Bombe“ fasst GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke die Veränderungen zusammen.
Neu ist auch, dass ab sofort auch Studienabbrecher, Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss oder Bachelor-Absolventen förderfähig sind.
„Wir haben bereits über 5.000 Teilnehmer/-innen rund um die Förderung AFBG beraten und können Vermittler somit mit einer extrem großen Erfahrung bei Ihrem Förderantrag unterstützen. Sprechen Sie uns bitte an!“ beschreibt Perschke die Dienstleistung der GOING PUBLIC!.
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