Steilmann SE: Dringender Handlungsbedarf für Gläubiger …

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Steilmann SE: Dringender Handlungsbedarf für Gläubiger der Steilmann-Anleihe mit der WKN A1PGWZ!

12.08.2016

In dem Insolvenzverfahren der Steilmann SE können den Anlegern der Anleihe WKN A1PGWZ weitere Ansprüche gegenüber der STB Fashion Holding GmbH zustehen. Diese Ansprüche dürften erheblich werthaltiger Sein als die originären Ansprüche gegenüber der Steilmann SE.

Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob der für diese Anleihe gewählte gemeinsame Vertreter berechtigt ist, auch in dem Insolvenzverfahren über die STB Fashion Holding AG Ansprüche anzumelden. Dies sollten die betroffenen Anleger daher selbst vornehmen.

Weswegen müssen Gläubiger der Anleihe WKN A1PGW trotz des gewählten gemeinsamen Vertreters selbst ihre Forderung anmelden?
Die STB Fashion Holding GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Steinmann SE. Die Steilmann SE hat im Jahre 2012 die Anleihe WKN A1PGWZ begeben. Erst im Anschluss daran wurde die STB Fashion Holding GmbH durch eine Ausgliederung gegründet. Infolge dieser Ausgliederung haftet die STB Fashion Holding GmbH auch für Verbindlichkeiten der Steilmann SE, die zum Zeitpunkt der Ausgliederung bereits bestanden. Die STB Fashion Holding GmbH haftet daher auch für Verbindlichkeiten aus der Anleihe WKN A1PGWZ der Steinmann SE.

In dem Insolvenzverfahren der Steinmann SE wurde die CMS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft zum gemeinsamen Vertreter dieser Anleihe gewählt. Diese meldete daher auch die Ansprüche aus der Anleihe in dem Insolvenzverfahren gegenüber der Steilmann SE an.

Da die STB Fashion Holding GmbH ebenfalls insolvent ist, müssten auch in denen Insolvenzverfahren die Ansprüche gesondert angemeldet werden. Ob der für das Insolvenzverfahren der Steilmann SE gewählte gemeinsame Vertreter auch hierzu berechtigt ist, ist rechtlich umstritten. Daher erscheint eine eigenständige Forderungsanmeldung geboten.

Eigenständige Forderungsanmeldung ist wirtschaftlich sinnvoll
Die drei Anleihen der Steilmann SE sind unterschiedlich besichert. Die Anleihe mit der WKN A1PGWZ wurde von der Steilmann Holding AG mit einem Volumen von 45,6 Mio. Euro emittiert und ist nicht nennenswert besichert. Dahingegen sind die anderen beiden Anleihen mit einem Emissionsvolumen von zusammen 43 Mio. Euro an der STB Fashion Holding GmbH besichert. Die STB Fashion Holding GmbH wiederum hält werthaltige Unternehmensanteile u.a. an der Adler Modemärkte AG. Damit dürften Gläubiger, die ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren der STB Fashion Holding GmbH angemeldet haben, mit einer nennenswerten Quote rechnen können.

Dringender Handlungsbedarf bis zum 16. August 2016
Anleger der Steilmann-Anleihe WKN A1PGWZ sollten zur Sicherung ihrer Ansprüche unbedingt bis zum 16. August 2016 ihre Forderungen zur Insolvenztabelle in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STB Fashion Holding GmbH anmelden. Wegen der rechtlichen Komplexität der Ansprüche empfehlen wir, dies durch einen kompetenten Anwalt vornehmen zu lassen. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte verfügen über eine entsprechende Kompetenz.

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Daniel Vos
Telefon: 0151/1037 5484
E-Mail: vos@muellerseidelvos.de

 

Unternehmen

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Breite Straße 147-151
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Internet: www.muellerseidelvos.de

 

Über MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartG mbB

MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ver-fügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Sozietät berät und vertritt bundesweit Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen die Partner der Sozietät in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen wahr.

 

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