Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO: Nach …

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Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO: Nach der Verabschiedung der ImmVermV rückt der Rahmenplan in Sichtweite

08.05.2016

Mit etwas Verspätung hat der Bundesrat schließlich Ende April 2016 die Immobilienvermittlungsverordnung ImmVermV verabschiedet und damit der EU-Richtlinie folgend die Neuregulierung der Gewerbeordnung nach § 34i quasi amtlich gemacht.

Viele Finanzdienstleister stehen schon in den Startlöchern, um eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Nur müssen sie sich noch weiter gedulden, denn weder gibt es einen Rahmenplan noch haben die Bundesländer beschlossen, wer jeweils zum Beispiel die Sachkundeprüfung durchführen soll. Analog etwa zum Procedere für den Nachweis der Sachkunde nach § 34f GewO Finanzanlagenfachfrau / Finanzanlagenfachmann werden es wohl die IHKen sein. Auch wenn in der Branche schon von baldigen ersten Prüfungen und Erlaubniserteilungen gemunkelt wird – offiziell beschlossen und bekannt gegeben ist eben noch nichts.

Berater und Vermittler, die nicht unter die Alte-Hasen-Regelung fallen oder bereits eine gleichgestellte Qualifizierung haben, müssen den Nachweis der Sachkunde noch erbringen. Zwar werden hierzu zur Prüfungsvorbereitung auch schon Kurse und Seminare angeboten, die/der künftige Fachfrau / Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (so die korrekte Bezeichnung) sollte aber besser noch etwas abwarten. Denn, so Gangolf Thoennessen, Geschäftsführer der atheus Akademie für Finanzdienstleistung, ohne den Rahmenplan ist eine wirklich zielgerichtete und gründliche Prüfungsvorbereitung nicht möglich. Sich jetzt verfrüht in die erste Prüfung zu stürzen sei zwar sportlich, aber von verminderten Erfolgsaussichten. Und dafür sind Zeit- und Kostenaufwände für Vermittler und Berater einfach zu hoch. Außerdem, so Gangolf Thoennessen weiter, wer langfristig als Finanzdienstleister bestehen möchte, tut sich mit einer ebenso umfassenden wie detaillierten Sachkenntnis selbst den größten Gefallen. Der Markt wird nicht einfacher, die Regulierungen fordern viel ab und Kunden werden vorsichtiger und zugleich anspruchsvoller. Als Erfolgsrezept empfiehlt er eine wirklich qualifizierte Beratung.

Eine gründliche Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zum Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet Kenntnisse in der Kundenberatung, sicheres Wissen über rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs vom Vertragsrecht über das Grundbuch bis zu Finanzierungsformen und weitere wirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Kenntnisse von der Geld- und Notenbank-Politik über Bauspardarlehen bis zu Kreditsicherung und staatlichen Fördermitteln.

Sobald der Rahmenplan mit den genauen Prüfungsinhalten vorliegt, wird die atheus Akademie für Finanzdienstleistung auf ihrem Online-Campus ein entsprechendes Seminar anbieten. In jedem Fall und auch dank der hohen Erfolgsquoten der atheus-Teilnehmer in den Sachkundeprüfungen, bleibt Vermittlern und Beratern noch genug Zeit, sich auch berufsbegleitend auf die Sachkundeprüfung und damit auf ihre eigenen berufliche Zukunft vorzubereiten.

 

Pressekontakt:

Gangolf Thoennessen
Telefon: 040-37518004
Fax: 040-37518004
E-Mail: info@atheus-akademie.de

 

Unternehmen

atheus Akademie für Finanzdienstleistung
Lilienstr.36
20095 Hamburg

Internet: www.atheus-akademie.de

 

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