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7. Arbeitstagung Börse und Justiz - Rund 70 Experten trafen sich an der Börse Stuttgart // Marktmanipulation und neue Marktmissbrauchsverordnung im Fokus

27.04.2016

7. Arbeitstagung Börse und Justiz - Rund 70 Experten trafen sich an der Börse Stuttgart // Marktmanipulation und neue Marktmissbrauchsverordnung im Fokus © Börse Stuttgart

Börse Stuttgart

Am heutigen Mittwoch tauschten sich an der Börse Stuttgart rund 70 Experten aus den Bereichen Börse, Aufsicht und Justiz zu Kapitalmarktthemen aus. Bei der siebten Arbeitstagung „Börse und Justiz“ diskutierten die Teilnehmer aktuelle finanzmarktrechtliche Entwicklungen und aktuelle Fälle.

Neben Repräsentanten des Bundesministeriums der Justiz waren Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Gast. Darüber hinaus nahmen Experten der Börsenaufsichtsbehörde sowie von Staatsanwaltschaft, Gerichten und Polizei an der Arbeitstagung teil. Ins Leben gerufen wurde der Arbeitskongress von der Börse Stuttgart gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr 2007.

„Wir freuen uns, dass die Veranstaltung bereits zum siebten Mal stattfindet. Die Arbeitstagung Börse und Justiz hat sich als die Dialogplattform im finanzmarktrechtlichen Bereich etabliert. Der regelmäßige Austausch hilft nicht nur bei der Vernetzung der Akteure, sondern auch bei der Beurteilung der teilweise komplexen Kapitalmarktthemen. Beides dient letztlich auch dem Anlegerschutz, denn die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten am Stuttgarter Finanzplatz kommt schlussendlich auch den Anlegern zu Gute“, unterstrich Oliver Hans, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse.

Im Fokus der Veranstaltung stand einmal mehr das Thema Marktmanipulation. Aber auch das sich wandelnde regulatorische Umfeld war einer der Schwerpunkte. „Neue Gesetzgebung führt dazu, dass unser Umfeld permanent im Wandel ist. Zudem zeigt die Praxis, dass jeder Fall individuell ist und sich von anderen unterscheidet. Eine Synchronisierung aller Beteiligten ist daher nicht nur hilfreich, sondern notwendig. Anhand von Beispielen aus der Ermittlungspraxis sehen die Teilnehmer zudem, wie die Fälle in den einzelnen Instanzen aufbereitet werden“, unterstrich Andreas Freudenmann, Leiter der Handelsüberwachungsstelle an der Börse Stuttgart.

Mit praxisnahen Beispielen gaben die Fachreferenten auch einen Einblick in die aktuelle Spruchpraxis zu Marktmanipulation. Darüber hinaus war die neue Marktmissbrauchsverordnung eines der zentralen Themen der diesjährigen Veranstaltung. Die neue Verordnung – kurz MAR – findet ab Juli dieses Jahres ihre praktische Anwendung und bringt Neuregelungen, unter anderem zu den Tatbeständen der Marktmanipulation und des Insiderhandels sowie zur Ad-hoc Publizität. Dabei diskutierten die Teilnehmer vor allem die unterschiedlichen Aspekte von Informationsdelikten und Preiseinwirkungen sowie die auftretenden Problemfelder bei der Nachweisführung.

 

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