Die 10 wichtigsten Fakten zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie / § 34i GewO
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist beschlossen. Viele zukünftige Immobiliardarlehensvermittler haben noch Fragen rund um die Regulierung des § 34i GewO. GOING PUBLIC! hat die 10 wichtigsten Fakten in einer Liste zusammengestellt. Sie steht hier für alle zukünftigen Immobiliardarlehensvermittler kostenlos zum Download bereit.
Ab dem 21.03.2016 wird das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft sein und damit auch die Regulierung rund um den § 34i GewO.
„In unseren sehr gut besuchten kostenlosen Online-Informationsveranstaltungen rund um den § 34i merken wir ein riesiges Interesse an diesen Thema und haben die wichtigsten Fragen und Antworten nun kompakt in einem Dokument zusammengefasst“, beschreibt GOING PUBLIC! Vorstand Frank Rottenbacher den Sinn und Zweck dieser Zusammenfassung.
Die TOP 10 Liste steht im GOING PUBLIC! „§ 34i Blog“ kostenlos zum Download bereit.
„Wir laden alle Interessierten ein, diesen Blog zu abonnieren und uns auf twitter zu folgen, um stets aktuell informiert zu sein“, so Rottenbacher.
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