Stärkung des Bausparens im Niedrigzinsumfeld
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen“ beschlossen. Der Gesetzentwurf passt die regulatorischen Vorgaben an die seit der letzten Änderung im Jahr 1990 erheblich veränderten Rahmenbedingungen an.
Er wahrt die Interessen der Bausparer und erlaubt es den Bausparkassen zugleich, auf die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes besser zu reagieren. So können Bausparkassen künftig mehr Immobiliendarlehen außerhalb des Bauspargeschäftes vergeben, und sie erhalten die Möglichkeit, eine Pfandbrieflizenz zu erwerben und für ihre Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe herauszugeben.
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