Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft: Übergangsfristen jetzt klar

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Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft: Übergangsfristen jetzt klar

13.07.2015

Mit dem 10.07.2015 tritt das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft und partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen sowie bestimmte Direktinvestments sind ab sofort Vermögensanlagen, deren Vertrieb eine Erlaubnis gem. § 34f Nr. III (Vermögensanlagen) voraussetzt. Damit sind jetzt auch die Fristen für die Beantragung der Erlaubnis und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde klar.

Ab dem 10.07.2015 ist die Vermittlung von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmten Direktinvestments grundsätzlich erlaubnispflichtig gem. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO („Vermögensanlagen“). Hintergrund ist, dass diese Produktgruppen in das Vermögensanlagengesetz aufgenommen wurden. Vermittler ohne eine entsprechende Erlaubnis können jedoch von Übergangsfristen profitieren und bei Bedarf jetzt ihren Weg zur Sachkundeprüfung planen.

So haben Vermittler von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen fast sechs Monate Zeit, die entsprechende Gewerbeerlaubnis einzuholen, sofern Sie am 10. Juli 2015 im Besitz der Erlaubnis § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO (Erlaubnis für Vermittlung von Darlehen) sind. Für den Nachweis der Sachkunde sind es sogar knapp zwölf Monate. Vermittler von bestimmten Direktinvestments* haben allerdings nur bis zum 15.10.2015 Zeit.

 

© GOING PUBLIC!

* = sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln
(§ 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz)

„Finanzanlagenvermittler, die eine Sachkundeprüfung nun erstmalig benötigen oder nur eine Ergänzungsprüfung ablegen müssen, können bei uns zwischen drei verschiedenen Kursmodellen wählen“, beschreibt GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke das Angebot der Akademie. „Die Online-Variante mit Live-Dozenten im virtuellen Schulungsraum hat sich in den vergangenen 18 Monaten besonderer Beliebtheit erfreut.“, so Perschke weiter.

Vermittler können bei GOING PUBLIC! von der Erfahrung von über 7.000 Teilnehmer/-innen profitieren, die GOING PUBLIC! allein auf die 34f-Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachfrau/-mann (IHK) vorbereitet hat.

Alle Informationen zum Lehrgangsangebot sind hier online

 

Link Tipp: Kleinanlegerschutzgesetz im Bundesgesetzblatt

 

 

 

Kontakt:
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Frank Rottenbacher
Dudenstraße 10
10965 Berlin

Tel.: 030 / 68 29 85 – 0
Fax: 030 / 68 29 85 – 22
E-Mail: info@going-public.edu
Webseite: www.akademie-fuer-finanzberatung.de


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Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG wurde 1990 gegründet und ist mit derzeit jährlich über 2.500 Seminar- und Beratungstagen einer der führenden auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Qualifikationsanbieter und Personalentwickler. So wurde bereits auf über 17.000 IHK-Prüfungen vorbereitet. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 % in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. Der Dr. Kriebel Beratungsrechner ist mit 6.500 Nutzern eines der führenden Vertriebstools im Vermittlermarkt inkl. EINSeitenplaner und FinVermV-konformer Dokumentation im Modul Anlageberatung.




 

 

 

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