Wohn-Riester: Sieben Vorurteile, sieben Wahrheiten

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Wohn-Riester: Sieben Vorurteile, sieben Wahrheiten

28.06.2015

Wohn-Riester boomt weiter und gilt als eines der beliebtesten Altersvorsorge-Produkte: Laut Bundesarbeitsministerium haben sich bis Ende 2014 bereits rund 1,4 Millionen Menschen für die „Eigenheim-Rente“ entschieden. Doch um die staatliche Förderung ranken sich nach wie vor viele Vorurteile. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall schafft Klarheit. Vorurteil 1: „Wohn-Riester lohnt sich nicht“

Wohn-Riester boomt weiter und gilt als eines der beliebtesten Altersvorsorge-Produkte: Laut Bundesarbeitsministerium haben sich bis Ende 2014 bereits rund 1,4 Millionen Menschen für die „Eigenheim-Rente“ entschieden. Doch um die staatliche Förderung ranken sich nach wie vor viele Vorurteile. Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall schafft Klarheit.

Vorurteil 1: „Wohn-Riester lohnt sich nicht“
Richtig ist: Riester-Sparer erhalten jährlich eine Zulage von 154 Euro. Dafür müssen zusammen mit den staatlichen Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (höchstens jedoch 2.100 Euro) in einen Riester-Vertrag fließen. Wer kein versicherungspflichtiges Einkommen bezieht, kann sich mit dem Mindestbetrag von nur fünf Euro monatlich dennoch die vollen Zulagen sichern. Für jedes Kind kommen jährlich 300 Euro an Zuschuss hinzu (185 Euro bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden). Berufseinsteigern unter 25 Jahren wird zusätzlich ein einmaliger Bonus von 200 Euro bezahlt. Jeder unmittelbar Förderberechtigte kann außerdem Spar- und Tilgungsleistungen bis maximal 2.100 Euro (abzüglich gewährter Zulagen) in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und kommt damit in den Genuss von Steuervorteilen.

Vorurteil 2: „Wohn-Riester steht mir gar nicht zu“
Tatsächlich ist der Kreis der Förderberechtigten sehr groß. Unmittelbar anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Beamten wie Lehrern, Richtern und Soldaten sowie Selbständigen, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, steht die Möglichkeit zum Wohn-Riester offen. Rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt sind zudem Menschen, die Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld beziehen. Ehepartner von Förderberechtigten, die riestern, können ebenfalls einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.

Vorurteil 3: „Es dauert Jahre, bis ich von Wohn-Riester profitiere“
Dieses Vorurteil trifft gerade auf Wohn-Riester nicht zu. Während sich „klassische“ Riester-Renten wie Sparpläne oder Fonds erst im Ruhestand auszahlen, ist Wohn-Riester das einzige vom Staat geförderte Vorsorge-Instrument, das schon im Berufsleben genutzt werden kann.

Vorurteil 4: „Wohn-Riester hilft nur bei Bau und Kauf einer Immobilie“
Stimmt nicht: Seit 2014 können Eigentümer auch Barriere reduzierende Modernisierungen mit dem Guthaben aus einem Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Bevor die Handwerker loslegen, muss allerdings ein Sachverständiger (zum Beispiel ein Architekt) die zweckgerechte Verwendung bestätigen.

Vorurteil 5: „Wohn-Riester fesselt für immer ans Eigentum – wenn die Immobile verkauft wird, muss ich die Förderung zurückzahlen“
Tatsache ist: Die gesamte Förderung bleibt erhalten, wenn innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach dem Verkauf mit einem Betrag mindestens in der Höhe der Förderung eine neue Immobilie gekauft und selbst bezogen wird. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenheim.

Vorurteil 6: „Mit Riester finanzierte Immobilien müssen ununterbrochen selbst genutzt werden“
Richtig ist, dass die Wohn-Riester-Förderung nur für selbstgenutztes Wohneigentum gilt. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung wird das Wohnförderkonto aufgelöst und die Summe dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. aus beruflichen Gründen, kann die Immobilie zwischenzeitlich sogar vermietet werden. Spätestens mit 67 Jahren muss das Objekt aber wieder selbst genutzt werden.

Vorurteil 7: „Die nachgelagerte Besteuerung frisst alle Vorteile auf“
Nein. Wohn-Riester unterliegt zwar wie alle Riester-Produkte der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Je nach individuellem Steuersatz fallen im Ruhestand zwischen 40 und 80 Euro pro Monat an. Doch selbst dann lohnt sich Riester-Sparen, wie ein Beispiel der Stiftung Warentest zeigt: Danach summieren sich Zulagen, Zinsersparnis und Steuervorteile für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit 70.000 Euro Bruttojahres-einkommen bei einem Riester-Kredit über 200.000 Euro binnen 30 Jahren auf 56.000 Euro. Nach Abzug der Besteuerung im Rentenalter verbleibt immer noch ein Vorteil von 27.400 Euro. Seit 2014 besteht zudem die Option der Einmalbesteuerung: Dafür gewährt das Finanzamt einen „Rabatt“ von 30 Prozent.



Pressekontakt:
Ingrid Lechner
- Presse und Information -
Telefon: 0791 / 46 - 2929
Fax: 0791 / 46 - 4072
E-Mail: ingrid.lechner@schwaebisch-hall.de


Unternehmen:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall

Internet: www.schwaebisch-hall.de


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