Unternehmensanleihen: Hohe Stückelung ist Einstiegshürde
Seit der Änderung des Wertpapierprospektrechts im Jahr 2012 greift die Prospektpflicht bei Unternehmensanleihen erst bei Stückelungen von weniger als 100.000 Euro. Die Folgen sind deutlich erkennbar: Um die aufwändige Erstellung eines Wertpapierprospekts zu vermeiden, gaben in den vergangenen Jahren immer mehr Unternehmen neue Anleihen mit einer Stückelung von 100.000 Euro oder mehr heraus. Eine Auswertung der Börse Stuttgart zeigt, dass im Jahr 2014 nur 171 von insgesamt 770 in der Eurozone emittierten Corporate Bonds eine Stückelung unter 100.000 Euro aufwiesen. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Im Jahr 2015 wurden bisher 51 von 244 neuen Unternehmensanleihen mit einer Stückelung von weniger als 100.000 Euro begeben, also nur noch rund 21 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 wurden noch 88 Prozent der Unternehmensanleihen mit einer Stückelung unter 100.000 Euro emittiert. „Durch die aktuelle Regelung wird Privatanlegern der Zugang zu einer Vielzahl von Wertpapieren verwehrt, denn eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro ist für sie in der Regel nicht darstellbar. Bei einer solchen Stückelung lässt sich zudem eine angemessene Diversifizierung erst bei Depots in Millionenhöhe umsetzen“, sagt Michael Görgens, Leiter des Fonds- und Anleihenhandels an der Börse Stuttgart.
Erschwerter Zugang zu Corporate Bonds für Privatanleger // Börse Stuttgart fordert Absenkung der Schwelle für ProspektpflichtSeit der Änderung des Wertpapierprospektrechts im Jahr 2012 greift die Prospektpflicht bei Unternehmensanleihen erst bei Stückelungen von weniger als 100.000 Euro. Die Folgen sind deutlich erkennbar: Um die aufwändige Erstellung eines Wertpapierprospekts zu vermeiden, gaben in den vergangenen Jahren immer mehr Unternehmen neue Anleihen mit einer Stückelung von 100.000 Euro oder mehr heraus. Eine Auswertung der Börse Stuttgart zeigt, dass im Jahr 2014 nur 171 von insgesamt 770 in der Eurozone emittierten Corporate Bonds eine Stückelung unter 100.000 Euro aufwiesen. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Im Jahr 2015 wurden bisher 51 von 244 neuen Unternehmensanleihen mit einer Stückelung von weniger als 100.000 Euro begeben, also nur noch rund 21 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 wurden noch 88 Prozent der Unternehmensanleihen mit einer Stückelung unter 100.000 Euro emittiert. „Durch die aktuelle Regelung wird Privatanlegern der Zugang zu einer Vielzahl von Wertpapieren verwehrt, denn eine Mindestanlagesumme von 100.000 Euro ist für sie in der Regel nicht darstellbar. Bei einer solchen Stückelung lässt sich zudem eine angemessene Diversifizierung erst bei Depots in Millionenhöhe umsetzen“, sagt Michael Görgens, Leiter des Fonds- und Anleihenhandels an der Börse Stuttgart.
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