§ 34f GewO: Bundestag beschließt erweiterte …

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§ 34f GewO: Bundestag beschließt erweiterte Sachkundepflicht

24.04.2015

Nun herrscht Planungssicherheit: Vermittler von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen sowie von unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallenden Direktinvestments (z.B. bestimmte Container-Investments) haben nach dem gestrigen Bundestagsbeschluss die Gewissheit, bis wann sie ihre Sachkunde als Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK in der Kategorie Vermögensanlagen benötigen. Bei GOING PUBLIC! finden diese Vermittler das passende Lehrgangsangebot. Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und von unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallenden Direktinvestments benötigen ab Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich im Juni 2015) eine Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Nr. 3. Für diese Vermögensanlagen sind aber unterschiedliche Übergangsfristen für bereits tätige Vermittler vorgesehen. Auch diese hat der Deutsche Bundestag am 23.04.2015 beschlossen. „Insbesondere Vermittler von betroffenen Direktinvestments, die für ihre dann notwendige 34f-Erlaubnis noch eine Sachkundeprüfung benötigen, müssen sich nun beeilen. Deren Übergangsfrist endet am 15.10.2015, ab dann muss die § 34f Erlaubnis für Vermögensanlagen vorliegen“, fasst GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke die Regelungen zur Übergangsfrist zusammen. „Alle Vermittler finden bei uns als Marktführer von Finanzanlagenfachmann-Lehrgängen das passende Angebot, sich auch so kurzfristig äußerst professionell auf die IHK-Prüfung vorbereiten zu können“, so Perschke weiter.

Nun herrscht Planungssicherheit: Vermittler von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen sowie von unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallenden Direktinvestments (z.B. bestimmte Container-Investments) haben nach dem gestrigen Bundestagsbeschluss die Gewissheit, bis wann sie ihre Sachkunde als Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK in der Kategorie Vermögensanlagen benötigen. Bei GOING PUBLIC! finden diese Vermittler das passende Lehrgangsangebot.

Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und von unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallenden Direktinvestments benötigen ab Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich im Juni 2015) eine Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Nr. 3. Für diese Vermögensanlagen sind aber unterschiedliche Übergangsfristen für bereits tätige Vermittler vorgesehen. Auch diese hat der Deutsche Bundestag am 23.04.2015 beschlossen.

„Insbesondere Vermittler von betroffenen Direktinvestments, die für ihre dann notwendige 34f-Erlaubnis noch eine Sachkundeprüfung benötigen, müssen sich nun beeilen. Deren Übergangsfrist endet am 15.10.2015, ab dann muss die § 34f Erlaubnis für Vermögensanlagen vorliegen“, fasst GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke die Regelungen zur Übergangsfrist zusammen. „Alle Vermittler finden bei uns als Marktführer von Finanzanlagenfachmann-Lehrgängen das passende Angebot, sich auch so kurzfristig äußerst professionell auf die IHK-Prüfung vorbereiten zu können“, so Perschke weiter.

Vermittler von partiarischen Darlehen oder Nachrangdarlehen haben hingegen etwas mehr Zeit. Hier ist die § 34f-Erlaubnis der Kategorie III für Vermögensanlagen bis sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes, also voraussichtlich bis Anfang Dezember 2015 zu beantragen. Die dafür notwendige Sachkunde ist spätestens ein halbes Jahr danach, also bis voraussichtlich Anfang Juni 2016 nachzuweisen.

„Wer die Sachkunde für die Kategorie III, also Vermögensanlagen, nachweisen muss, der sollte beachten, dass er dafür sowohl die Sachkunde über Vermögenslagen, als auch für geschlossene Investmentvermögen erfolgreich ablegen muss“, erläutert Ronald Perschke die Prüfungsanforderungen.

Alle Details zu den Sachkunde-Lehrgangsangeboten inklusive eines Informationsvideos finden Interessierte online bei der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG unter
https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/1098434_34f_Sachkundepruefung_Finanzanlagenfachmann_IHK/



Kontakt:

GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Frank Rottenbacher
Dudenstraße 10
10965 Berlin

Tel.: 030 / 68 29 85 – 0
Fax: 030 / 68 29 85 – 22
E-Mail: info@going-public.edu
Webseite: www.akademie-fuer-finanzberatung.de


Unternehmensinformation:
Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG wurde 1990 gegründet und ist mit derzeit jährlich über 2.500 Seminar- und Beratungstagen einer der führenden auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Qualifikationsanbieter und Personalentwickler. So wurde bereits auf über 17.000 IHK-Prüfungen vorbereitet. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 % in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. Der Dr. Kriebel Beratungsrechner ist mit 6.500 Nutzern eines der führenden Vertriebstools im Vermittlermarkt inkl. EINSeitenplaner und FinVermV-konformer Dokumentation im Modul Anlageberatung.

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