„Haftung des Anlageberaters“ – Neues Intensivseminar …

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„Haftung des Anlageberaters“ – Neues Intensivseminar am CAMPUS INSTITUT

05.03.2015

Wie regelmäßig der Fachpresse zu entnehmen ist, hat in den vergangenen Jahren die Anzahl der Haftungsfälle in der Anlageberatung erheblich zugenommen. Diese Tatsache verunsichert Berater genauso wie ihre Kunden. Somit wachsen die Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung stetig. „Heutzutage ist es für Anlageberater nicht nur wichtig auf dem fachlichen Gebiet exzellent zu sein, sondern genauso die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an eine Beratung zu kennen“, erklärt Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT. Aus diesem Grund hat sich das CAMPUS INSTITUT entschieden ein Intensivseminar zu diesem aktuellen Thema anzubieten. Der Referent RA Oliver Renner geht während seines Vortrages vor allem auf die Fragen ein: „Was ist anlagegerechte Beratung?“, „Wie funktioniert anlegergerechte Beratung?“ oder „Wer haftet für fehlerhafte Anlageberatung?“. Außerdem erläutert er die rechtlichen Anspruchsgrundlagen, die einzelnen Beratungspflichten sowie die Anforderungen an Anlageberater.

Wie regelmäßig der Fachpresse zu entnehmen ist, hat in den vergangenen Jahren die Anzahl der Haftungsfälle in der Anlageberatung erheblich zugenommen. Diese Tatsache verunsichert Berater genauso wie ihre Kunden. Somit wachsen die Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung stetig.

„Heutzutage ist es für Anlageberater nicht nur wichtig auf dem fachlichen Gebiet exzellent zu sein, sondern genauso die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an eine Beratung zu kennen“, erklärt Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT. Aus diesem Grund hat sich das CAMPUS INSTITUT entschieden ein Intensivseminar zu diesem aktuellen Thema anzubieten. Der Referent RA Oliver Renner geht während seines Vortrages vor allem auf die Fragen ein: „Was ist anlagegerechte Beratung?“, „Wie funktioniert anlegergerechte Beratung?“ oder „Wer haftet für fehlerhafte Anlageberatung?“. Außerdem erläutert er die rechtlichen Anspruchsgrundlagen, die einzelnen Beratungspflichten sowie die Anforderungen an Anlageberater.

RA Oliver Renner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Wüterich Breucker in Stuttgart, ist u.a. Spezialist im Bereich Wertpapier- und Verbraucherrecht. Er ist außerdem durch zahlreiche Publikationen und Fachvorträge zur Haftung des Anlageberaters und aktuellen Rechtsprechungen bekannt. Durch seine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt auf diesem Gebiet ist er mit zahlreichen Praxisfällen vertraut und stellt diese in einem eintägigen Intensivseminar am 28. April 2015 vor.

An diesem abwechslungsreichen Seminartag erfahren die Teilnehmer alles über mögliche Haftungsrisiken bei der Anlageberatung und wie Fehler zu vermeiden sind. Außerdem kann diese interessante Veranstaltung zum Austausch mit Experten und anderen Berufskollegen genutzt werden.

Als akkreditierter Bildungsdienstleister vergibt das CAMPUS INSTITUT für die Teilnahme 7 Weiterbildungspunkte im Rahmen der Initiative „gut beraten“.

Das Intensivseminar findet am 28. April 2015 ganztägig am CAMPUS INSTITUT in Oberhaching statt. Details und Anmeldung unter:
http://www.campus-institut.de/intensivseminar2804.html



Pressekontakt:
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Telefon: 089 / 62 83 38 25
E-Mail: info@campus-institut.de

Internet: www.campus-institut.de
Internet: www.betriebswirt-bav-fh.de


Über das CAMPUS INSTITUT:
Seit über 10 Jahren werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Mit diesen beiden Hochschulweiterbildungen hat das CAMPUS INSTITUT zwei der hochwertigsten Qualifikationen für die Finanzbranche im deutschsprachigen Raum mitentwickelt. 2012 wurde der Lehrgang zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ins Angebot des CAMPUS INSTITUT aufgenommen.


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