Widerruf bei Immobilienkrediten
Eine wichtige Information, die vor allem die Finanzdienstleister und Kreditvermittler interessieren wird: Nicht alle Widerrufsbelehrungen, die sich in Immobilienkrediten befinden, sind korrekt. Rund 75 Prozent aller Baufinanzierungen, welche seit Ende 2002 in Deutschland abgeschlossen wurden, enthalten falsche oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun unlängst entschieden, dass bei Verträgen mit diesen Mängeln die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Folglich können Millionen Deutsche durch dieses Urteil auch heute noch, Jahre nach Abschluss des Vertrags, ihren teuren Kredit widerrufen und mit sofortiger Wirkung aussteigen. Dadurch ergibt sich aufgrund der zwischenzeitlich stark gesunkenen Zinsen für die meisten ein erhebliches Sparpotenzial. Zudem können geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen ebenfalls zurückgefordert werden.
Eine wichtige Information, die vor allem die Finanzdienstleister und Kreditvermittler interessieren wird: Nicht alle Widerrufsbelehrungen, die sich in Immobilienkrediten befinden, sind korrekt.Rund 75 Prozent aller Baufinanzierungen, welche seit Ende 2002 in Deutschland abgeschlossen wurden, enthalten falsche oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun unlängst entschieden, dass bei Verträgen mit diesen Mängeln die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Folglich können Millionen Deutsche durch dieses Urteil auch heute noch, Jahre nach Abschluss des Vertrags, ihren teuren Kredit widerrufen und mit sofortiger Wirkung aussteigen. Dadurch ergibt sich aufgrund der zwischenzeitlich stark gesunkenen Zinsen für die meisten ein erhebliches Sparpotenzial. Zudem können geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen ebenfalls zurückgefordert werden.
Wie genau verläuft die Argumentation?
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig formuliert, dann kann der Kreditnehmer nicht wissen, wann seine üblicherweise 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dies hat zur Folge, so sagen höchstrichterliche Urteile des BGH, dass die Frist überhaupt nicht zu laufen begonnen hat und der Vertrag auch jetzt noch, also erst Jahre später, wirksam widerrufen werden kann. Juristen sprechen hier von einem sogenannten "ewigen Widerrufsrecht". Für einen Vertrag, der jederzeit widerrufen werden kann, muss der Kreditnehmer zudem auch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wurde sie bereits bezahlt, so kann diese nun mit Zinsen und Zinseszinsen zurückgefordert werden.
Selbst aktiv werden oder einen Anwalt beauftragen?
Die Erfahrung zeigt, dass die Banken Schreiben erst dann ernst nehmen, wenn sie von einem Anwalt kommen. Zudem kommt, dass die auch für Juristen komplexen Verjährungsfristen, durch ein laienhaftes Schreiben aufgehoben werden können und der Kreditnehmer sich damit selbst der Chance auf eine Erstattung von teilweise erheblichen Beträgen beraubt. Hunderte von Fällen zeigen, dass keine Bank den Widerruf eines Kreditvertrags einfach akzeptiert und eine komplette sowie vollständig korrekte Rückabwicklung (das wäre die Konsequenz eines Widerrufs) vornimmt. Das wäre für die Banken auch viel teuer, weil es nicht nur den sofortigen Ausstieg aus dem Kredit bedeutet, sondern auch eine Erstattung für in der Vergangenheit „zu viel gezahlte“ Zinsen. Die Praxis läuft es regelmäßig so, dass die Banken entweder auf Zeit spielen oder dem Kunden ein oftmals schlechtes Kompromissangebot machen.
Woher bekomme ich fundierte Informationen?
Aufgrund der umfangreichen und komplexen Ausgestaltung und zugleich großen Bedeutung dieses Themas hat sich das Jez Netzwerk entschieden zusammen mit dem Kredithilfeverein aus München kostenfreie Webinare anzubieten, in welchen sich gleichermaßen direkt betroffene Kreditnehmer als auch interessierte Vermittler aus der Finanzdienstleistung umfangreich informieren können.
Die gratis Anmeldung zu unterschiedlichen Terminen ist hier möglich: https://attendee.gotowebinar.com/rt/1464833526327230721
Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei:
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Martin Stengl
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