Schenken oder Vererben? Finanztest gibt Tipps

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Schenken oder Vererben? Finanztest gibt Tipps

17.02.2015

In den nächsten Jahren werden Immobilien im Wert von über einer Billion Euro vererbt. Wenn Immobilien den Eigentümer wechseln, bittet der Staat häufig kräftig zur Kasse. Manchmal ist es deshalb günstiger, das Haus schon vorher zu übertragen – mit dem guten Gefühl, schon zu Lebzeiten alles geregelt und dabei Steuern gespart zu haben. Das geht zum Beispiel mit einer Schenkung, wenn die Freibeträge klug genutzt werden. Finanztest beschreibt die sechs häufigsten Fälle, an die Hausbesitzer denken sollten bei der Frage: Schenken oder Vererben?

In den nächsten Jahren werden Immobilien im Wert von über einer Billion Euro vererbt. Wenn Immobilien den Eigentümer wechseln, bittet der Staat häufig kräftig zur Kasse. Manchmal ist es deshalb günstiger, das Haus schon vorher zu übertragen – mit dem guten Gefühl, schon zu Lebzeiten alles geregelt und dabei Steuern gespart zu haben. Das geht zum Beispiel mit einer Schenkung, wenn die Freibeträge klug genutzt werden. Finanztest beschreibt die sechs häufigsten Fälle, an die Hausbesitzer denken sollten bei der Frage: Schenken oder Vererben?

Der Unterschied zwischen Schenken und Erben scheint zunächst marginal: Für beides fallen Steuern an, und diese sind gleich hoch. Der bedeutende Unterschied: Bei der Schenkung können die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden. Selbst die millionenschwere Luxusvilla kann so steuerfrei zum Beschenkten wandern, schreibt Finanztest in der März-Ausgabe. Liegt der Wert der Immobilie unter dem Freibetrag (für Kinder beispielsweise 400.000 Euro), besteht kein Handlungsbedarf.

Doch nicht nur steuerliche Gründe sprechen für eine Übertragung zu Lebzeiten. Finanztest nennt Vorteile einer Schenkung, erklärt aber auch, wann der Immobilienbesitzer das Haus lieber nicht vorzeitig aus den Händen geben sollte. Außerdem erklärt das Magazin, wie der Schenker vom Beschenkten nicht auf die Straße gesetzt werden kann.

Der ausführliche Bericht Immobilien übertragen erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.02.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/erbrecht abrufbar.



Pressekontakt:
Stiftung Warentest
- Pressestelle -
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10785 Berlin

Telefon: 030 / 2631 - 2345
Fax: 030 / 2631 - 2429
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Internet: www.test.de/presse


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