Vor Jahresende die volle staatliche Förderung …

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Vor Jahresende die volle staatliche Förderung sichern

08.12.2014

Arbeitnehmer und Bausparer sollten unbedingt noch vor dem Jahres-wechsel prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass der Sparer mit Bausparen, Wohn-Riestern und Fondssparen in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322 Euro im Jahr kassieren kann. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien insgesamt sogar 1.244 Euro.

Arbeitnehmer und Bausparer sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass der Sparer mit Bausparen, Wohn-Riestern und Fondssparen in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322 Euro im Jahr kassieren kann. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien insgesamt sogar 1.244 Euro.

Wer die vollen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 470 Euro auf dem Bausparvertrag anlegt, bekommt die neunprozentige Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von rund 43 Euro vom Staat gutgeschrieben.

Anleger schöpfen die staatliche Förderung optimal aus, wenn sie auf einen Bausparvertrag jährlich 512 Euro sparen und daraus 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie, also 45 Euro, erhalten. Dabei dürfen allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Lukrative Förderung für „Wohn-Riester“

Die dritte attraktive Fördermöglichkeit fürs Bausparen ist die Riester-Zulage, bei der eventuell auch noch steuerliche Vorteile hinzukommen können. Genutzt werden kann sie für Sparleistungen auf Bausparverträge, mit denen Eigenkapital für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum aufgebaut wird und für die Tilgung von Bauspardarlehen. Neben Bauherren können auch Wohneigentümer von der staatlichen Förderung profitieren: Sie können die Riester-Förderung für die Anschlussfinanzierung und Entschuldung bestehender Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum verwenden oder damit einen barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände realisieren. Die höchstmöglichen Zulagen gibt es, wenn vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) jährlich auf einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag angelegt werden. Jeder Förderberechtigte erhält dann 154 Euro Grundzulage im Jahr, für Berufsstarter gibt’s einen zusätzlichen Einmalbonus von 200 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro Zulage jährlich – bei Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Alternativ kann diese Förderung auch zum Aufbau einer privaten Geldrente verwendet werden.

Last but not least kann ein Sparer nochmals 20 Prozent oder 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen, wenn er 400 Euro vermögenswirksam auf einem Fondssparvertrag anlegt.



Pressekontakt:
Ingrid Lechner
- Presse und Information -
Telefon: 0791 / 46 - 2929
Fax: 0791 / 46 - 4072
E-Mail: ingrid.lechner@schwaebisch-hall.de


Unternehmen:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall

Internet: www.schwaebisch-hall.de


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