Letzte Möglichkeit: 34f-Sachkunde noch vor Ende der Übergangsfrist erwerben
Aufgrund der sehr großen Nachfrage starten am 01.11.2014 noch zwei zusätzliche "Sprinter-Kurse" zum Finanzanlagenfachmann (IHK), die auf die letzte IHK-34f-Sachkundeprüfung in 2014 vorbereiten.
Aufgrund der sehr großen Nachfrage starten am 01.11.2014 noch zwei zusätzliche "Sprinter-Kurse" zum Finanzanlagenfachmann (IHK), die auf die letzte IHK-34f-Sachkundeprüfung in 2014 vorbereiten.Aufgrund der großen Nachfrage starten am 01.11.2014 in Berlin und Hagen die letzten beiden Lehrgänge, die Vermittler auf die IHK-Finanzanlagenfachmannprüfung in 2014 (Erlaubnisbereich: Offene Investmentvermögen) vorbereiten. So haben alle Vermittler, die bis 31.12.2014 noch ihre Sachkunde nachweisen müssen, ein letztes Mal die Möglichkeit, ihre § 34f-Erlaubnis für offene Investmentvermögen noch in 2014 zu erlangen.
„Wer den Ämtern bis 31.12.2014 nicht die Sachkunde nachgewiesen hat, darf ab 01.01.2015 keine Finanzanlagen mehr vermitteln. Mehr noch: Wer dennoch weiter vermitteln möchte, muss die § 34f-Erlaubnis komplett neu beantragen und kann nicht von den Erleichterungen der Übergangsregelungen profitieren“, so GOING PUBLIC! Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz. Auf die Konsequenzen eines verpassten Sachkundenachweises hatten wir bereits mit unserer Pressemeldung vom 17.09.2014 hingewiesen.
Alle Informationen finden Interessierte unter: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/1113563_34f/
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