Nach Ende der § 34f-Übergangsfrist drohen Berufsverbot und hohe Kosten
Wenn am 31.12.2014 die Übergangsfrist für die § 34f-Inhaber endet, dann beginnt für alle Vermittler ohne Sachkundenachweis ein Berufsverbot für die Vermittlung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Wer sich dann erst 2015 entschließt, die § 34f-Erlaubnis doch noch zu beantragen, der muss diese komplett neu beantragen, also auch den Nachweis ordentlicher Vermögensverhältnisse sowie der Zuverlässigkeit erneut erbringen und höhere Gebühren bezahlen.
Wenn am 31.12.2014 die Übergangsfrist für die § 34f-Inhaber endet, dann beginnt für alle Vermittler ohne Sachkundenachweis ein Berufsverbot für die Vermittlung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Wer sich dann erst 2015 entschließt, die § 34f-Erlaubnis doch noch zu beantragen, der muss diese komplett neu beantragen, also auch den Nachweis ordentlicher Vermögensverhältnisse sowie der Zuverlässigkeit erneut erbringen und höhere Gebühren bezahlen.Am 31.12.2014 endet die Übergangsfrist für Finanzanlagenvermittler. Wer bis dahin seine Sachkunde nicht nachgewiesen hat, verliert die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen (u. a. Genossenschaftsanteilen) gem. § 34f GewO. Ab 01.01.2015 gilt dann für diese Vermittler von Finanzanlagen ein Berufsverbot.
Vermittler, die sich erst 2015 entschließen, doch noch eine § 34f-Erlaubnis zu beantragen, können dann nicht mehr auf die Erleichterungen der Übergangsfrist zurückgreifen. Sie müssen dann den „34f“ komplett neu beantragen, also inklusive des Nachweises ordentlicher Vermögensverhältnisse und der Zuverlässigkeit, was einen großen Zeitaufwand und viel Rennerei bedeuten wird. Auch die Kosten für die Neubeantragung werden 2015 wesentlich höher ausfallen.
„Jetzt geht es los! Sehr viele Vermittler wollen die Erleichterung der Übergangsfrist noch nutzen und starten jetzt ihre 34f-Sachkunde-Intensivlehrgänge bei uns“, so GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „So werden viele Vermittler noch in 2014 ihre Sachkunde erwerben und nahtlos auch in 2015 Finanzanlagen vermitteln. Sie werden sich dann darüber freuen, dass viele Kollegen diesen Schritt nicht gemacht und ihnen somit den Markt überlassen haben“, so Dr. Kuckertz weiter.
Bei dem Berliner Qualifikationsspezialisten, der bereits über 7.500 Vermittler/-innen auf die § 34f-Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann IHK vorbereitet hat, können Interessenten aus drei verschiedenen Lehrgangsvarianten wählen:
- Klassik-Variante mit Präsenzseminaren und eLearning
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Alle Informationen zu den Lehrgangsinhalten, und –formen sowie zu den Startterminen, die auch noch auf IHK-Prüfungen in 2014 vorbereiten, sind hier online:
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Die letzte reguläre IHK-Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann findet am 26.11.2014 statt. Vermittler können bei GOING PUBLIC! kostenlos testen, wie es um Ihr Prüfungs-Know-How bestellt ist:
https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/1397620_Einstufungstest_34f_Sachkundepruefung
Pressekontakt:
Frank Rottenbacher
Telefon: 030 / 68 29 85 - 0
Fax: 030 / 68 29 85 - 22
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Über GOING PUBLIC!
Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG wurde 1990 gegründet und ist mit derzeit jährlich über 2.500 Seminar- und Beratungstagen einer der führenden auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Qualifikationsanbieter und Personalentwickler. So wurde bereits auf über 16.000 IHK-Prüfungen vorbereitet. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 % in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. Der Dr. Kriebel Beratungsrechner ist mit 6.500 Nutzern eines der führenden Vertriebstools im Vermittlermarkt inkl. EINSeitenplaner und FinVermV-konformer Dokumentation im Modul Anlageberatung.