Unabhängiger Wirtschaftsprüfer entlastet fairvesta
fairvesta nimmt Kritik sehr ernst und hat daher einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt, sämtliche Immobilienfonds und Anleihen auf die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen.
fairvesta nimmt Kritik sehr ernst und hat daher einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt, sämtliche Immobilienfonds und Anleihen auf die erhobenen Vorwürfe zu überprüfen. Der Wirtschaftsprüfer konnte keine Unregelmäßigkeiten, Verschiebungen von Immobilien oder Anlegergeldern oder gar Auszahlungen von Altanlegern durch Neuanlegern oder Interessenkollisionen feststellen und entlastet die fairvesta Unternehmensgruppe vollumfänglich. Unterdessen verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die Vorwürfe und Falschbehauptungen gezielt lanciert werden.Fakten sprechen für fairvesta
Jeder Fonds verfügt über IDW S4-Gutachten und verbindliche Investitionsvorgaben. Das Geschäftsmodell und alle Finanzprodukte von fairvesta werden fortlaufend geprüft. Die unabhängige Mittelverwendungskontrolle, von Wirtschaftsprüfern testierte Jahresabschlüsse und der aus den Anlegern gewählte Anlegerbeirat bestätigen anhand von Originalunterlagen die Erfolge von fairvesta. Nach der ersten Kritik von Medien hat fairvesta freiwillig und unverzüglich unabhängige Dritte beauftragt, alle Immobilienhandelsfonds und die Investitionsstrategie aus der Perspektive des Anlegerschutzes (Dr. Steinhübel Rechtsanwälte), der wirtschaftlichen Tragfähigkeit (Dextro Group Germany) und von einem Analysehaus für Unternehmensbeteiligungen (CHECK) nochmals intensiv zu prüfen. Das Ergebnis ist eindeutig: Das Geschäftsmodell ist plausibel. Die Renditen liegen oberhalb des Marktdurchschnitts. Darüber hinaus werden sämtliche Abschlüsse der Gesellschaften immer von einem Berufsträger erstellt sowie von einem weiteren Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.
Wirtschaftsprüfer: Anlegergelder sind sicher
In den Medien wurden Anfang des Jahres neue Vorwürfe laut, die fairvesta ebenfalls durch unabhängige Gutachter untersuchen ließ. Ein namhafter Wirtschaftsprüfer nahm sich dazu sämtliche Immobilienfonds – unabhängig von deren Investitionsart – und auch alle Anleihen (Schuldverschreibungen) vor. Der abschließende Bericht zeigt: Die Vorwürfe der Verschiebung von Anlegergeldern und/oder Verschiebung von Immobilien sind völlig haltlos. Interessierte können das Originalgutachten in der Firmenzentrale in Tübingen einsehen.
Motivation der Kritik wird deutlicher: Rache von Ex-Mitarbeitern
Ursprung aller Vorwürfe waren anonym veröffentlichte Falschbehauptungen im Internet. fairvesta hat über die unter anderem auf Äußerungs- und Presserecht spezialisierte Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) einen anerkannten Sprachwissenschaftler beauftragt, die Inhalte und Formulierungen mit Textproben ehemaliger Mitarbeiter zu vergleichen, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den oder die zunächst unbekannten Täter durchzusetzen. Die Analyse von Hunderten von Seiten ist eindeutig: Die Texte stammen von dem ehemaligen Pressesprecher Michael Oehme. Diese Ansicht teilt auch das Landgericht Düsseldorf (Az. 11 O 477/13). Zur Begründung des (noch nicht rechtskräftigen) nach der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Urteils im einstweiligen Verfügungsverfahren führt das Gericht wörtlich aus: „Dieser Text ist zur Überzeugung des Gerichts von dem Antragsgegner [Anmerkung: Michael Oehme] verfasst und in das Internet gestellt worden: (...)“
Gegen eine weitere ehemalige Mitarbeiterin wird derzeit ermittelt. fairvesta kann belegen, dass diese Person Zugang zu vertraulichen Unterlagen hatte und diese über Monate hinweg an Außenstehende Dritte und einen Mitbewerber sowie die Presse weitergeleitet hat. Nach ihrer Kündigung waren Teile der Dokumente ins Internet gelangt, um die Äußerungen auf den bereits erwähnten anonymen Internetseiten zu „untermauern“. Die Unterlagen wurden dabei zum Teil bewusst verfälscht und aus dem Zusammenhang gerissen veröffentlicht. Um fairvesta größtmöglichen Schaden zuzufügen wurden dabei Fakten mit Fiktion vermischt. Die so erschaffene angebliche „Story“ wurde so dann unter anderem gerade den Medien besonders aufbereitet und „mundgerecht“ angeboten, die der Branche der Unternehmensbeteiligungen („geschlossene Fonds“) sehr kritisch gegenüberstehen und diese natürlich dankbar aufnahmen. Obgleich die Medienvertreter wiederholt darauf hingewiesen worden waren, dass es sich dabei überwiegend um verfälschtes oder aus dem Zusammenhang gerissenes Material handelt und die tatsächliche Faktenlage bekannnt war, wurde diese zu Gunsten von „sensationellen Enthüllungen“ ignoriert und eine Schädigung des Unternehmens billigend in Kauf genommen.
Das Pendel schwingt zurück: Urteile gegen Delinquenten
Schon nach den Vorgaben der selbst auferlegten Verpflichtung zu größtmöglicher Transparenz kann fairvesta Falschdarstellungen nicht folgenlos stehen lassen. Alle Vorwürfe werden immer ergebnisoffen und unabhängig überprüft. Das kostet Zeit und Geld. Somit wird klar: Geschädigt werden neben der fairvesta-Unternehmensgruppe zwar nicht die Anleger, da diese davon nicht betroffen sind, jedoch auch die zahlreichen Vertriebspartner. Nicht zuletzt aufgrund der dadurch entstehenden Kosten und dem mit andauernden externen Prüfungen verbundenen Mehraufwand kann fairvesta insbesondere öffentliche Falschbehauptungen nicht zulassen und geht mit aller Härte gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Berichterstattung vor, die den Rahmen sachlicher Kritik verlässt.
Mit dieser Maßgabe wurden bereits eine Vielzahl von so genannten „Anlegerschutzanwälten“ auf Unterlassung in Anspruch genommen. Einige haben freiwillig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Andere mussten mit gerichtlichen Schritten zu rechtskonformen Verhalten gezwungen werden. Besonders hartnäckige Rechtsverletzer wurden wegen Verstoßes gegen gerichtliche Verbote bereits zur Zahlung von Ordnungsgelder verurteilt. In diesem Zusammenhang wurde vereinzelt kolportiert, fairvesta versuche Kritiker „mundtot“ zu machen. Auch hierbei werden Fakten ignoriert, denn fairvesta geht – juristisch einwandfrei – gegen rechtswidrige und illegale Machenschaften vor. Dass ausgerechnet selbst genannte „Anlegerschutzanwälte“, die sich als Rechtsexperten in ihrem Gebiet ausgeben, bereits bei der Mandatsakquise nicht gewillt oder in der Lage sind, sich an Recht und Gesetz zu halten und von fairvesta auf den Boden der Legalität zurückgeholt werden mussten, spricht dabei nach Meinung von fairvesta Bände.
Eine alte Weisheit besagt: „Man kann es nicht allen Recht machen.“ Dennoch sind unabhängige Prüfungen nach Ansicht von fairvesta enorm wichtig. fairvesta sieht sich mit dem erneut positiven Gutachten in seiner vertrauensvollen Arbeit bestätigt. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter hoffen, dass sich Medien in Zukunft weniger instrumentalisieren lassen und wieder mehr auf Fakten basierend berichten.
Noch kein Ende in Sicht!
"Wir gehen davon aus, dass noch der eine oder andere negative Bericht kommen wird. Denn wie sonst wäre es zu erklären, dass der eine oder andere Journalist immer noch bei ehemaligen Mitarbeitern, die vertrauliches Material entwendet haben und bei Wettbewerbern von fairvesta recherchiert? Dass das Ergebnis einer solchen Recherche im Vorhinein feststehen dürfte, wird nicht nur an der Motiviation der so Befragten, sondern auch an der Art der Fragen deutlich, die die so arbeitenden Journalisten an fairvesta selbst richten. Denn diese bestehen zu einem Großteil nicht aus offenen, sondern aus Suggestivfragen, die die Falschbehauptungen und Vorverurteilungen bereits enthalten und daher nicht seriöserweise zu beantworten sind.
Natürlich gibt kein Medium gerne zu, im Unrecht oder nur Mittel zum Zweck gewesen zu sein“, fasst Otmar Knoll, Handlungsbevollmächtigter der fairvesta-Unternehmensgruppe zusammen, „es ist aber vielleicht an der Zeit, sich die Frage zu stellen, wem eine negative Berichtserstattung über fairvesta nützen könnte“.
Für mehr Transparenz: fairvesta verlässt grauen Kapitalmarkt
fairvesta setzt derweil ein weiteres Zeichen für noch mehr Transparenz: Alle bestehenden fairvesta Fonds werden einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unterstellt. Die Platzierung des aktuellen Mercatus XI Fonds wird zum, 21.07.14 gemäß KAGB eingestellt. Alle Anleger und Vertriebspartner werden persönlich über das weitere Vorgehen informiert.
Pressekontakt:
Jan Olaf Hansen
- Leiter Marketing & PR -
Telefon: 07071 / 3665 - 212
Fax: 07071 / 3665 - 77
E-Mail: pressestelle@fairvesta.de
Unternehmen:
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Konrad-Adenauer-Str. 15
72072 Tübingen
Internet: www.fairvesta.de
Über die fairvesta Group AG
Die fairvesta Gruppe ist ein internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen. Sitz des Unternehmens ist Tübingen. fairvesta ist spezialisiert auf den Handel mit hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien und hat sich seit Gründung im Jahre 2002 zu einem der führenden Anbieter im Segment geschlossener Immobilienfonds entwickelt. Bis Ende 2012 wurden bereits 13 Fonds mit einem Zeichnungsvolumen von mehr als 700 Mio. Euro erfolgreich platziert und realisiert. Die bisher erwirtschaftete Rendite lag im Durchschnitt deutlich im zweistelligen Bereich.