Dem Infinus-Haftungsdach droht die Insolvenz

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Dem Infinus-Haftungsdach droht die Insolvenz

07.03.2014

In einer zweiten Razzia wurden auch die restlichen Vermögenswerte beschlagnahmt – Verlust der Bafin-Lizenz im Insolvenzfall unvermeidbar. Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) steht vor dem Aus. Das ins sächsische Freital umgezogene Haftungsdach bekam am Mittwochmorgen nach aktuellen Medienberichten im "Handelsblatt" und der "Sächsischen Zeitung" zum zweiten Mal Besuch von der Staatsanwaltschaft Dresden.

In einer zweiten Razzia wurden auch die restlichen Vermögenswerte beschlagnahmt – Verlust der Bafin-Lizenz im Insolvenzfall unvermeidbar

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) steht vor dem Aus. Das ins sächsische Freital umgezogene Haftungsdach bekam am Mittwochmorgen nach aktuellen Medienberichten im "Handelsblatt" und der "Sächsischen Zeitung" zum zweiten Mal Besuch von der Staatsanwaltschaft Dresden. Dabei wurden die noch vorhandenen Vermögenswerte zur "Vermögensabschöpfung" beschlagnahmt – unter anderem Firmenfahrzeuge, Büromöbel und Barmittel, die die Beamten bei der Durchsuchung fanden. Darüber hinaus wurden die verbliebenen Gelder auf den Konten eingefroren – bereits im November 2013 hatte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase Guthaben in Höhe von 6 Millionen Euro bei der so genannten "blauen" Infinus gesichert. Im Zuge der laufenden Ermittlungen wegen Anlagebetrugs gegen insgesamt zehn Beschuldigte kam man offenbar zum Ergebnis, dass die Provisionszahlungen in Höhe von 53 Millionen Euro, die in der Vergangenheit vom Emissionshaus Future Business KG aA (Fubus) an die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt wurden, aus kriminellen Geschäften stammen könnten. Mit der Beschlagnahmung soll verhindert werden, dass Gelder beiseite geschafft werden. Für ein solches Vorgehen gebe es nach Auskunft der Staatsanwaltschaft erste Hinweise. Die Anwälte des Unternehmens legten wie schon im November Widerspruch gegen die Aktion ein. Dieser dürfte jedoch keine Aussichten auf Erfolg haben.

Damit droht einem weiteren bedeutenden Unternehmen im undurchsichtigen Infinus-Geflecht die Insolvenz. Eine andere Lösung erscheint bei der gegebenen Lage derzeit nicht vorstellbar, da die Fähigkeit zur Ausübung des operativen Geschäftes nicht mehr gegeben ist. Die Beantragung der vorläufigen Insolvenz setzt eine Kettenreaktion in Gang, die unmittelbare Auswirkungen auf die derzeit noch verbliebenen ca. 600 Vermittler im Haftungsdach hat. So würde die Infinus AG nicht nur ihre Bafin-Lizenz, sondern mit einem Schlag auch ihre Tied Agents verlieren, die in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Die theoretisch mögliche Übernahme durch ein anderes Haftungsdach ist derzeit praktisch ausgeschlossen, da dann die Regressforderungen tausender geprellter Anleger übernommen werden müssten. Weiterhin ist ein Großteil der Tied Agents von Infinus durch ihre frühere einseitige Fixierung auf Festzinsprodukte vermutlich nicht in der Lage, sich schnell in andere Geschäftsfelder wie die Vermittlung von offenen Investmentfonds einzuarbeiten. Für die Infinus-Kunden sind dies ebenfalls keine guten Nachrichten. So haben Anlegerschutzanwälte in den vergangenen Monaten versucht, die Forderungen von geprellten Anleger aus den Orderschuldverschreibungen mit einem Volumen von 400 Millionen Euro auch gegenüber der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut geltend zu machen. Dieser Versuch dürfte bei einer Insolvenz in Leere laufen.

Mit der zweiten Razzia nimmt der Fall Infinus - schon jetzt einer der größten Fälle von vermeintlichem Anlagebetrug in Deutschland - eine noch größere Dimension an. Die rechtliche Selbstständigkeit der "blauen" Infinus reichte offensichtlich nicht aus, um sich von den Vorwürfen gegen die Future Business zu distanzieren. Für die Ermittler ist allein die Tatsache entscheidend, dass das FDI als alleinige Vertriebseinheit für die Fubus agierte und zudem den mit Abstand größten Teil ihrer Umsätze aus entsprechenden Geschäften generiert hat. Zudem bestünden laut Staatsanwaltschaft enge personelle Verflechtungen zwischen den Akteuren der beiden Unternehmen im Vorstand und Aufsichtsrat.




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