Paukenschlag: Mit MiFID II kommt das Provisionsverbot für unabhängige Berater
Wie das Online-Portal Fundresearch aus informierten Kreisen erfahren hat, hat sich die EU-Kommission bei MiFID II für ein europaweites Provisionsverbot nach britischem Vorbild für unabhängige Finanzberater (34f GewO) sowie Vermögensverwalter geeinigt.
Wie das Online-Portal Fundresearch aus informierten Kreisen erfahren hat, hat sich die EU-Kommission bei MiFID II für ein europaweites Provisionsverbot nach britischem Vorbild für unabhängige Finanzberater (34f GewO) sowie Vermögensverwalter geeinigt. Damit kommt das Provisionsverbot nun doch und wird für massive Einschnitte in den Geschäftsmodellen von Finanzberatern sorgen.Nach monatelangen Verhandlungen scheint eine Einigung über die MiFID-II-Richtlinie auf europäischer Ebene erreicht worden zu sein, berichtet fundsresearch unter Berufung auf informierte Kreise.
In den heutigen Trilogverhandlungen sollen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat einen „finalen Kompromiss" geschlossen und sich auf ein Verbot von „Kickbacks" geeinigt haben.
Schon Anfang Dezember wurde Markus Ferber (CSU), MiFID-II-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, vom Online-Portal „Ignites Europe" mit den Worten zitiert, dass eine Einigung politisch erreicht worden sei und sich im „technischen Trilog" befinde.
Nach britischem Vorbild soll es europaweit verboten sein, dass unabhängige Finanzberater und Vermögensberater mit einer Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung von Produktanbietern Zahlungen annehmen. Dies betrifft Kickbacks, Provisionen, Fees oder andere unentgeltlichen Vergünstigungen von Dritten. Nicht unabhängigen Finanzberatern soll die Annahme von Kickbacks weiterhin erlaubt sein.
Bei Vermögensverwaltern soll es dem zufolge keine Rolle, ob sie sich „unabhängig" oder „nicht unabhängig" nennen. Die Annahme von Kickbacks ist hier dann grundsätzlich untersagt. Offen ist hingegen, wie sich das Verbot der Kickback-Annahme auf Vermögensverwalter nach § 32 KWG auswirkt, wenn diese zusätzlich eine abhängige Vermögensberatung durchführen.
Experten gehen derzeit davon aus, dass MiFID II Anfang 2016 in Kraft treten soll, wobei der deutsche Gesetzgeber das Verbot der Kickback-Annahme schon früher umsetzen könnte. Hier wird das von der SPD geführte Justiz- und Verbraucherschutzministerium eine entscheidende Rolle spielen.
Erst gestern wurde bekannt, dass der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband Billen neuer Staatssekretär im neuen SPD-geführten Verbraucherschutzministerium wird. Billen sprach sich immer für die unabhängige Honorarberatung aus und hält die Regelungen des neuen Honorar-Anlageberatergesetzes, welches im Sommer 2014 in Kraft tritt für unzureichend. Er fordert die Ausweitung auf sämtliche Bereiche der Finanzberatung, wie etwa Versicherungen und Finanzierungen.
Der Verbund Deutscher Honorarberater hält die Regelungen ebenfalls für verbesserungsfähig. Insbesondere stellt das Gesetz viele bereits aktive Honorarberater vor das Problem, sich künftig nicht mehr als Honorarberater bezeichnen zu dürfen, wenn keine eigene KWG-Lizenz besteht. Dies kann u.a. dazu führen, dass viele Berater den Weg über den 34f nehmen, der allerdings künftig ebenfalls zur Honorarberatung führen dürfte, wenn Kickbacks durch MiFID II verboten sind.
Wer sich über die aktuellen Regulierungsmaßnahmen der EU und auf nationaler Ebene ausführlich informieren möchte, sollte sich für den Honorarberaterkongress am 25.02.2014 anmelden. Dieser findet im Congress Park Hanau statt. Teilnehmer sind u.a. zu Regulierungsfragen und aktuellen Themen der Finanzberatung Dr. Annabel Oelmann (Verbraucherzentrale NRW), Dr. Gerhard Schick (finanzpol. Sprecher Bündnis 90/Grüne im Bundestag), Michael H. Heinz (Präsident Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute), Philipp Mertens (Berufsverband deutscher Honorarberater), zahlreiche Vorstände von Versicherungsgesellschaften sowie Dieter Rauch vom Verbund Deutscher Honorarberater.
Pressekontakt:
Dieter Rauch
- Geschäftsführer -
Telefon: 09621 / 788 25 - 0
Fax: 09621 / 788 25 - 20
E-Mail: presse@vdh24.de
Unternehmen:
VDH GmbH
Verbund Deutscher Honorarberater
Emailfabrikstraße 12
92224 Amberg
Internet: www.vdh24.de
Über VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (VDH)
Die im Jahr 2000 gegründete VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist führender Service- und Solutionsprovider für die Honorarberatung in Deutschland. Sie hat in den letzten Jahren maßgeblich das Berufsbild des Honorarberaters geformt und weiter entwickelt. Zu seinen mehr als 450 angeschlossenen Partnerunternehmen zählen Volks-/Raiffeisen- und Privatbanken, Vermögensverwalter, Certified Financial Planner und freie Berater. Der VDH etablierte in den letzten Jahren durch den Aufbau der gesamten Infrastruktur die Honorarberatung in Deutschland. Hierzu zählen die gesamte MiFID- und VVG-konforme Beratungstechnologie, Abrechnungssysteme inkl. der automatisierten Erstattung von Kickbacks, Vertragsmuster und Honorarmodelle, sowie der gesamten Honorar-Produktwelt mit mehr als 250 Produktgebern. Die Entwicklung des Berufsbildes „Honorarberater“ zum Standesberuf gehört seit Gründung vor zwölf Jahren zu den erklärten Zielen des VDH.