Kritik am Beschwerderegister der Bafin: Berater …

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Kritik am Beschwerderegister der Bafin: Berater unter Generalverdacht

01.11.2013

Seit einem Jahr gibt es das „Mitarbeiter- und Beschwerderegister“ der Finanzaufsicht Bafin. Seinen Zweck, die Vermeidung von falscher Beratung von Anlegern, erfüllt das Register jedoch nur in Teilen. Verbraucherschützer wünschen sich mehr Transparenz. Die Kreditwirtschaft sehen ihre Berater unter Generalverdacht.

Seit einem Jahr gibt es das „Mitarbeiter- und Beschwerderegister“ der Finanzaufsicht Bafin. Seinen Zweck, die Vermeidung von falscher Beratung von Anlegern, erfüllt das Register jedoch nur in Teilen. Verbraucherschützer wünschen sich mehr Transparenz. Die Kreditwirtschaft sehen ihre Berater unter Generalverdacht.

Qualifiziertes Personal in der Anlageberatung bei Banken und Sparkassen auf der einen Seite und die Beschwerdemöglichkeit von Kunden auf der anderen sollen Verbraucher vor falscher Beratung schützen. Die Finanzaufsicht Bafin geht Beschwerden nach und kann in Extremfällen auch Berufsverbote aussprechen – dieser Fall ist aber bislang nicht vorgekommen.

Wie das Unternehmermagazin „Impulse“ berichtet, gingen bis zum Ende des dritten Quartals 2013 nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 9556 Beschwerden von Privatanlegern zur Anlageberatung ein – berechtigte und unberechtigte. 3010 betrafen Sparkassen, 2145 Genossenschaftsbanken, 4339 Privatbanken und 62 Finanzdienstleistungsinstitute. Die Folge sind Besuche der Bafin bei den Beratern und Geldhäusern. Bislang wurden 200 Berater in 150 Instituten interviewt. Unklar ist jedoch, was konkret unter „häufige Beschwerden“ versteht wird. „Da halten wir es wie Coca-Cola“, wird Bafin-Präsidentin Elke König zitiert, „wir haben Kriterien und ein Rezept - veröffentlichen es aber nicht.“ Verbraucherschützer kritisieren: Der Verbraucher müsse der Bank vertrauen, das seine Beschwerde an die Bafin weitergeleitet werde. Sie fordern, eine Offenlegung des Registers, um die Geldhäuser unter Druck zu setzen. Die Gewerkschaft sieht in dem Register eine gesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung: Bankberater würden unter Generalverdacht gestellt, da Beschwerden gespeichert werden, egal ob sie berechtigt seien oder nicht. Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt wurde bereits eingereicht. Von einer erheblichen Verunsicherung der Mitarbeiter von Banken und Sparkassen, spricht auch der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Georg Fahrenschon gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Statt besserer Beratung sei mit Beratungsprotokollen, -register und Produktinformationsblättern das Gegenteil erreicht worden. Der Anteil der Wertpapiergeschäfte, die auf Beratung zurückgingen, sei bei den Sparkassen drastisch gesunken.




Christine Schaade

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